Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1983 - I B 84/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 02.12.2015 - I R 13/14
Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen) …
Rn. 21 aa) Da die Verlusthinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG 2002 unabhängig davon zu beachten ist, ob das Beteiligungsunternehmen (hier: Unterpersonengesellschaft) der Gewerbesteuer unterliegt (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 319/84, BFHE 148, 67, BStBl II 1987, 64), und zudem auch Verluste aus der Beteiligungsveräußerung erfasst (Senatsbeschluss vom 24. November 1983 I B 84/82, nicht veröffentlicht; Blümich/Hofmeister, § 8 GewStG Rz 652), kann für den im anhängigen Verfahren zu beurteilenden Aufgabeverlust der Klägerin (Oberpersonengesellschaft) aus ihrer Beteiligung an der X-LP (Unterpersonengesellschaft) nichts anderes gelten.
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