Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1960 - I B 85.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1960 - 3 C 80/58
- BVerwG, 15.07.1960 - I B 85.60
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 05.08.1960 - VII B 63.60 Wenngleich § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO mit etwas anderer Formulierung die Zulassung der Revision vorsieht, wenn "die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat", liegt hierin kein sachlicher Unterschied gegenüber dem bisherigen Recht, wonach die Revision zuzulassen war, wenn "die Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten" war (vgl. Ule, Verwaltungsgerichtsordnung, § 132, Anm. 2 a, S. 363;Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - undvom 15. Juli 1960 - BVerwG I B 85.60 -).
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