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| BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung der gegen den Gewerbebetreibenden gerichteten Strafverfahren - Bestätigung der Zurechnungsfähigkeit des Klägers - Ausnutzung des Leichtsinns und der Unerfahrenheit einer Person bei der Vermittlung eines Darlehens - Verletzung von Maklerpflichten durch die ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1963 - IV A 1199/58
- BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Insbesondere hat der Senat bereits in einem Urteil vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350 [352]) ausgesprochen, daß es mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung vereinbar ist, wenn den Organen der Rechtsprechung Aufgaben anvertraut werden, die wesensmäßig eher dem Bereich einer der anderen Gewalten angehören, sofern dies nur nicht zur Aushöhlung der Gewaltenteilung führt. - BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Das angefochtene Urteil steht auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des V. Senats vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 317 ff.). - BVerwG, 04.11.1955 - II C 269.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Die Entscheidung des II. Senats vom 4. November 1955 (BVerwGE 2, 310 ff.) erklärt es für unzulässig, im Verwaltungsverfahren abgegebene schriftliche Zeugenerklärungen im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten.
- BVerwG, 20.11.1962 - I C 40.61
Unzuverlässigkeit eines Gewerbebetreibenden wegen der Nichtabführung von …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
In seinem Urteil vom 20. November 1962 - BVerwG I C 40.61 - hat der Senat weiter schon dargelegt, daß die Übertragung der Zuständigkeit für die Untersagung des Gewerbebetriebes auf Grund des § 35 der Gewerbeordnung auf die Beschlußausschüsse durch das nordrh.-westf. - BVerwG, 30.10.1959 - VII C 75.58
Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Das Urteil des VII. Senats vom 30. Oktober 1959 (NJW 1960 S. 644). - BVerwG, 20.11.1962 - I C 81.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Schließlich hat es der Senat in einem durch Urteil vom 20. November 1962 - BVerwG I C 81.61 - abgeschlossenen Verfahren auch nicht als erforderlich angesehen, daß bei einem zur Zeit der Änderung des § 35 GewO bereits anhängigen gerichtlichen Untersagungsverfahren nachträglich noch die Aufsichtsbehörde beteiligt werden muß.
- BVerwG, 19.10.1966 - IV B 144.65
Rechtsmittel
Die Rüge des Klägers ist schon deshalb nicht erheblich, weil er die etwa vorliegende Verkürzung seiner Rechte in der Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht gerügt und jedenfalls dadurch sein Rügerecht verloren hat (vgl. BVerwG I B 89.63, Beschluß vom 22. November 1963, S. 8;… BVerwG V B 44.64, Beschluß vom 5. Februar 1965, S. 2 f.). - BVerwG, 05.02.1965 - V B 44.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Lieferung von Waren an die …
Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Bedenken bestehen, im Rahmen der Beweiswürdigung auch den Inhalt von Akten solcher Verfahren zu verwerten, an denen die Parteien nicht beteiligt waren (vgl. Beschluß des I. Senatsvom 22. November 1963 - BVerwG I B 89.63 -).
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