Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1960 - I B 90.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1960 - 5 S 164/58
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1960 - 5 S 258/58
- BVerwG, 30.09.1960 - I B 90.60
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57
Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 90.60
Das Flurbereinigungsgericht weiche mit seiner Entscheidung auch von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1957 - BVerwG I B 101.57 - und dem Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - ab.Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 16. September 1957 - BVerwG I B 101.57 - und Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 -) liegt nicht vor.
- BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 90.60
Dieser wird nach § 44 Abs. 2 FlurbG bestimmt durch diejenigen Umstände, die auf den Ertrag, die Benutzung und Verwertung der Grundstücke wesentlichen Einfluß haben (vgl. BVerwGE 8, 343 zu § 48 Abs. 1 der Reichsumlegungsordnung, der zwar textlich von § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FlurbG abweicht, aber sachlich in dem hier maßgeblichen Punkt das gleiche besagt). - BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 90.60
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats muß das Flurbereinigungsgericht zur Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs die zu erwartenden möglichen Planänderungen vor der Entscheidung bekanntgeben und so erläutern, daß die Beteiligten hierzu alle von ihrem Standpunkt in Betracht kommenden Gesichtspunkte vortragen können (BVerwGE 2, 197). - BVerwG, 23.06.1959 - I C 78.58
Wertermittlung/Oberflächengestaltung; Wertermittlung/Bodenneigung; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 90.60
Nach der Rechtsprechung des Senats sind alle wesentlichen Faktoren, die für die Feststellung des Wertes eines Grundstücks von Bedeutung sind und in einem förmlichen Schätzungsverfahren ermittelt werden können, bereits im Rahmen der Schätzung und nicht erst bei der Zuteilung zu berücksichtigen (Urteil vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 -).
- BVerwG, 02.07.1964 - I B 101.64
Vorliegen einer wertgleichen Abfindung
Diese Ansicht und dieses Vorgehen widerspreche den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG I C 78.58 vom 23. Juni 1959 und BVerwG I B 90.60 vom 30. September 1960.Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - und vom 30. September 1960 - BVerwG I B 90.60 - ab.
- BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61
Mehrzuteilung/Hangflächen; Hanglage/Vergrößerung der Hangflächen in der …
Die Kläger haben zwar einen Anspruch auf eine gleichwertige Abfindung, nicht aber auf die Erlangung besonderer Vorteile (Beschlüsse vom 27. April 1959 - BVerwG I CB 170.58 - und vom 30. September 1960 - BVerwG I B 90.60 -). - BVerwG, 11.08.1967 - IV B 130.67
Gleichwertigkeit der Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Wert eines …
Der Kläger habe nur einen Anspruch auf eine gleichwertige, nicht aber auf eine gleichvorteilhafte Abfindung wie andere Teilnehmer (Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 30. September 1960 - BVerwG I B 90.60 -).
- BVerwG, 24.02.1976 - V B 79.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährleistung der …
Das ist in der Rechtsprechung geklärt (Beschluß vom 30. September 1960 - BVerwG I B 90.60 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 4]) und bedarf für den vorliegenden Fall keiner Vertiefung. - BVerwG, 12.11.1986 - 5 B 55.86
Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintretens der …
Das angefochtene Urteil weicht von den in der Beschwerde angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1960 - BVerwG 1 B 90.60 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 4) und 15. November 1965 - BVerwG 4 B 62.65 - (RdL 1966, 111) nicht ab. - BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 110.79
Geltendmachung der Ungleichwertigkeit einer im Flurbereinigungverfahren …
Die weitere Frage, inwieweit die Wertgleichheit der Abfindung durch spezialbetriebliche Erfordernisse berührt und beeinträchtigt werden kann, ist - soweit die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls einer grundsätzlichen Aussage nicht entgegenstehen - dahin gehend geklärt, daß feststellbare Mängel der Abfindung, die zu einer Beeinträchtigung der Produktionskraft führen könnten, zu beheben sind (Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - [RdL 1961, 240]) oder, sofern sie sich auf die Dauer ungünstig auf den Betrieb auswirken, ausgeglichen werden müssen (Beschluß vom 30. September 1960 - BVerwG 1 B 90.60 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.10.1963 - V 78/62
Wald/Waldschaden
Diese Einflüsse stellen nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in Übereinstimmung mit der des Bundesverwaltungsgerichts Umstände dar, die den Ertrag der Grundstücke beeinflussen und deswegen bei Berechnung des Abfindungsanspruchs in Ansatz gebracht werden müssen (vgl. BVerwG Beschluß vom 30.9.1960 - I B 90.60 -).
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