Rechtsprechung
| OVG Bremen, 18.06.1974 - I BA 8/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbarschützende Wirkung der vorderen Begrenzung einer Garagenbaufläche; Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Erforderlichkeit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens im Falle der Klageänderung; Nachbarschützende Wirkung festgelegter Bauwiche und Abstandsflächen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 25.10.1973 - II A 56/72
- OVG Bremen, 18.06.1974 - I BA 8/74
- OVG Bremen, 18.06.1974 - II A 56/72
- BVerwG, 28.10.1974 - IV ER 204.74
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus OVG Bremen, 18.06.1974 - I BA 8/74
Da nichts dafür vorliegt, daß sonst gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen worden sein könnte, und da der Kläger, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, durch die genehmigten Garagen nicht schwer und unerträglich betroffen wird und deswegen auch nicht in seinem Eigentum verletzt ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil von 13.6.1969, NJW 1969, 1787 [BVerwG 13.06.1969 - BVerwG IV C 234.65] ), muß die gegen die den Garagentrakt betreffende Baugenehmigung gerichtete Klage mangels Rechtsverletzung abgewiesen werden. - BVerwG, 29.03.1971 - I B 3.71
Wiedereinsetzung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Einlegung einer …
Auszug aus OVG Bremen, 18.06.1974 - I BA 8/74
Das alles stimmt damit überein, daß der Senat in seinem Beschluß vom 6. April 1971 - I B 3/71 - die nachbarschützende Wirkung einer Häuserlinie (§ 18 BauO 1906) grundsätzlich verneint hat, denn die oben angeführten Vorschriften über die. - OVG Bremen, 11.11.1970 - I B 58/70
Auszug aus OVG Bremen, 18.06.1974 - I BA 8/74
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 11. November 1970 - I B 58/70 - entschieden hat, kommt den Festsetzungen eines Staffelbauplans über die Geschoßzahl grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung zu.
- OVG Bremen, 15.06.1976 - I B 16/76
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Art und Maß einer Bebauung
Die Vorschriften über die Geschoßzahl und über Räume im Dachgeschoß (§ 28 Nr. 1 und Nr. 4 StBO), dienen, nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung zukommt (Beschl. v. 11.11.1970, BES 23 Nr. 175; Urt. v. 18.6.1974 - I BA 8/74 -), sind nicht verletzt.Vor allem hat es Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich nicht als nachbarschützend gewertet und dabei, soweit es das Bestehen eines "Austauschverhältnisses" als für den Nachbarschutz kennzeichnend angesehen hat, ein solches Verhältnis für den Regelfall verneint, da bei der Verletzung solcher Vorschriften die durch den Plan gewährleistete Nutzung des Nachbargrundstücks normalerweise nicht beeinträchtigt wird (vgl. z.B. Urt. v. 18.6.1974 - I BA 8/74 - Urt. v. 21.4.1976 - I BA 26-27/76 -).
- OVG Bremen, 13.07.1976 - I B 21/76
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Rechtswirksamkeit einer …
Das gilt z.B. für hintere Baulinien im Sinne des § 21 Staffelbauordnung (vgl. z.B. Urteil vom 22.10.1968, BRS 20 Nr. 196; Urteil vom 21.4.1976 - I BA 26-27/76 -), für die Häuserlinie im Sinne des § 18 BauO 1906 (Beschluß vom 6.4.1971 - I B 3/71 - Urteil vom 18.6.1974 - I BA 8/74 -) und für Regelungen über die auf dem Baugrundstück einzuhaltende Freifläche (…vgl. z.B. Urteil vom 15.2.1965, a.a.O.; Beschluß vom 15.6.1975 - I B 16/76 -).Voraussetzung für den Erfolg eines nachbarlichen Rechtsbehelfs gegen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung ist nämlich u.a. auch, daß der Nachbar durch die Baurechtsverletzung tatsächlich beeinträchtigt wird (vgl. z.B. OVG Bremen, Urteil vom 18.6.1974 - I BA 8/74 -).
- OVG Bremen, 10.01.1975 - I B 58/74
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Voraussetzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 21.04.1976 - I BA 26/76
Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines qualifizierten …
Auch wenn man mit Sendler (BauR 70, 4), wie es der erkennende Senat z.B. im Urteil vom 18.6.1974 (I BA 8/74) getan hat, für den Nachbarschutz entscheidend auf das Bestehen eines Austauschverhältnisses abstellt, wird Vorschriften über die überbaubaren Grundstücksflächen regelmäßig nachbarschützende Wirkung nicht zukommen, da bei ihrer Verletzung die durch den Plan gewährleistete Nutzung des Nachbargrundstücks normalerweise nicht beeinträchtigt wird (…vgl. Sendler, a.a.O., S. 9 f.). - OVG Bremen, 06.08.1974 - II B 122/74
Stilllegung eines nicht genehmigten und genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens; …
Zu baurechtlichen Begrenzungen des zulässigen Maßes der Bebaubarkeit eines Grundstücks hat das Oberverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden, daß sie in der Regel ausschließlich Interessen der Allgemeinheit zu dienen bestimmt sind und nicht (auch) den Schutz von Nachbarn bezwecken, so daß sie keine Nachbarrechte begründen (zuletzt im Urteil vom 18.6.1974 - I BA 8/74).
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