Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1969 - I C 1.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausweisung eines Ausländers bei Verstoß gegen eine Vorschrift über die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes - Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer durch griechische Staatsangehörige im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Ausweisung eines Ausländers ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1967 - II 128/67
- BVerwG, 28.08.1969 - I C 1.68
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67
Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1969 - I C 1.68
Widerspruchsbescheids zu Recht ausgewiesen worden ist (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 -).
- BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …
Art. 2 Abs. 1 Satz 1 NV hindert die Behörde nicht, von dem ihr nach einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG eröffneten Ausweisungsermessen in den Grenzen des innerstaatlichen Rechts aus generalpräventiven Gründen Gebrauch zu machen (Urteil vom 28. August 1969 - BVerwG 1 C 1.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 14). - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78
Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …
Diese Ermessenserwägung begegnet keinen Bedenken (Urteil vom 28. August 1969 - BVerwG 1 C 1.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 14 [S. 52]). - BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der …
Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie dem Gesetzeszweck (BVerwG, Urteile vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - und vom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 - VGH Baden-Württemberg, ESVGH 16, 18 [20]).
- BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen …
20, 851 = Buchholz a.a.O. Nr. 12], vom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 - [… - BVerwG, 21.04.1972 - I B 76.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Ferner ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß eine Ausweisung nicht deshalb rechtswidrig ist, weil sich der Ausländer nach der letzten Verwaltungsentscheidung ordnungsgemäß verhalten hat (Urteil vom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 - [VerwRspr. 21, 335 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 14 u.a.]; Beschluß vom 17. Juli 1970 - BVerwG I B 51.70 -). - BVerwG, 22.12.1969 - I B 60.69
Rechtsmittel
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 -) hat es entschieden, daß ein Ausländer sich in der Bundesrepublik Deutschland nur dann "ordnungsmäßig" aufhält, wenn er hierzu aufenthaltsrechtlich befugt ist. - BVerwG, 02.10.1969 - I B 43.69
Rechtsmittel
Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf auch berücksichtigt werden, daß durch die Ausweisung andere Ausländer davon abgehalten werden können, während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Straftaten zu begehen (BVerwG, Urteile vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - undvom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 -). - BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Rechtsmittel
Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf auch berücksichtigt werden, daß durch die Ausweisung andere Ausländer davon abgehalten werden können, während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Straftaten zu begehen (BVerwG, Urteile vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - undvom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 -). - BVerwG, 13.01.1970 - I B 66.69
Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 -) hat es entschieden, daß ein Ausländer sich in der Bundesrepublik Deutschland nur dann "ordnungsmäßig" aufhält, wenn er hierzu aufenthaltsrechtlich befugt ist.
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