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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1964 - I C 100.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,664
BVerwG, 25.02.1964 - I C 100.63 (https://dejure.org/1964,664)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1964 - I C 100.63 (https://dejure.org/1964,664)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1964 - I C 100.63 (https://dejure.org/1964,664)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einem Anliegerbeitrag - Rechtsgrundlage für die Erhebung von Anliegerbeiträgen - Heranziehung zu Anliegerbeiträgen auf Grund eines Ortsstatutes - Entstehung einer Beitragspflicht ohne Zutun der Anlieger - Beitragspflicht eines Anliegers mit einem bebauten ...

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1966 - IV C 85.65

    Rechtmäßigkeit von Heranziehungsbescheiden zu Straßenherstellungskosten - …

    Die nur teilweise Bebauung eines einheitlichen Grundstücks rechtfertigt nach dem Bundesbaugesetz nicht die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG I C 88.63 und I C 100.63).

    Die Grundfragen der Übergangsregelung, wie sie das Bundesbaugesetz in §§ 133 Abs. 4, 180 für die Leistung eines Erschließungsbeitrages getroffen hat, sind inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden (vgl. BVerwG I C 88.63 in BVerwGE 18, 80; BVerwG I C 100.63, Urteil vom 25. Februar 1964; BVerwG I C 19.63 in BVerwGE 18, 96; BVerwG I C 124.63 in BVerwGE 18, 102 [BVerwG 25.02.1964 - I C 124/63] und BVerwG IV C 50.65 in NJW 1966, 72).

    In BVerwG I C 88.63 und BVerwG I C 100.63 ist auch bereits entschieden worden, daß mit dem Bundesbaugesetz für Grundstücke eine Beitragspflicht nicht entstanden ist, wenn die Grundstücke zum Teil bebaut, aber als einheitliche Grundstücke anzusehen sind.

    Es kann hier dahinstehen, ob für die Beurteilung der Einheitlichkeit eines Grundstückes auch der planungsrechtliche Wille der Gemeinde von Bedeutung sein kann, wovon BVerwG I C 100.63 ausgeht.

  • BVerwG, 03.06.1966 - IV C 199.65

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Entstehung der Beitragspflicht

    Die nur teilweise Bebauung eines einheitlichen Grundstücks rechtfertigt nach dem Bundesbaugesetz nicht die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG I C 88.63, BVerwG I C 100.63, BVerwG IV C 85.65).

    Die Grundfragen der Übergangsregelung, die das Bundesbaugesetz in §§ 133 Abs. 4, 180 hinsichtlich der bei Inkrafttreten des Gesetzes hergestellten Erschließungsanlagen getroffen hat, sind inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt werden (BVerwG I C 88.63 in BVerwGE 18, 80; BVerwG I C 100.63 - Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG IV C 85.65 - Urteil vom 14. Januar 1966 -).

    Für teilweise bebaute Grundstücke ist in den ähnlich gelagerten Fällen BVerwG I C 100.63 und BVerwG IV C 85.65 allein darauf abgestellt worden, ob es sich bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes um ein einheitliches Grundstück handelte und ob für den gegebenen Zustand der Bebauung eine Beitragspflicht entstehen konnte.

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …

    Ob diese fehlende Voraussetzung überhaupt eintritt, hängt - worauf das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Urteil vom 14. März 1963 - OVG Bf. II 77/62 - (= BVerwG I C 100.63) zutreffend hinweist - vom subjektiven Entschluß des Eigentümers ab.
  • BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81

    Auslegung der "vorhandenen Straße" im Sinne des früheren Anliegerrechts - …

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - BVerwGE 18, 80 (93 f.) [BVerwG 25.02.1964 - I C 88/63] und vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 - KStZ 1964, 243 (244) ab.

    Dies gilt jedoch nur für solche Erschließungsanlagen, die bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt waren (vgl. § 133 Abs. 4 BBauG), nicht jedoch - wie in dem Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 - a.a.O. S. 244 ausdrücklich ausgesprochen - für Erschließungsanlagen, die wie im vorliegenden Fall nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind.

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 52.65

    Beitragspflicht für Erschließungskosten bei einer alten Straße

    Die nur teilweise Bebauung eines einheitlichen Grundstückes rechtfertigt nach dem Bundesbaugesetz nicht die Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsbeiträge (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG I C 100.63, BVerwG IV C 85.65, BVerwG IV C 199.65).

    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hätte bei einer entsprechenden Ausweisung in einem Bauplan wohl die Beitragspflicht bejaht (BVerwG I C 100.63, Urteil vom 25. Februar 1964).

  • BVerwG, 11.09.1967 - IV C 69.65

    Beitragspflicht für Erschließungskosten bei einer alten Straße

    Für ein einheitlich genutztes Grundstück entspricht eine solche weitere Bebauung in aller Regel nicht der typischen Entwicklung (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 - [KStZ 1964, 243] und Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 85.65 - [ZMR 1966, 318]).
  • BVerwG, 11.09.1967 - IV C 168.65

    Beitragspflicht für Erschließungskosten bei einer alten Straße; Einheitliche …

    Er hat ein Grundstück insbesondere deswegen als einheitliches Grundstück angesehen, weil es "nicht in einem Bauleitplan - planungsrechtlich - als mehrere Grundstücke ausgewiesen war" (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 - [KStZ 1964, 243]).
  • BVerwG, 02.11.1964 - I C 27.64

    Rechtsmittel

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senates (BVerwGE 18, 80 undUrteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 -) hätte die Revision der Klägerin Erfolg gehabt.
  • BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65

    Erschließungsbeiträge i.S.d. Vorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) - …

    Dafür, ob nach bisherigem Recht eine Beitragspflicht entstehen konnte, ist nicht jede denkbare Entstehungsmöglichkeit erheblich, vielmehr kommt es darauf an, ob die Beitragspflicht (bei unterstellter Fortgeltung alten Rechts) typischerweise entstanden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 -, a.a.O., und BVerwG I C 100.63 in KStZ 1964, 243, sowie vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -).
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