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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1954 - I C 105.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,816
BVerwG, 26.01.1954 - I C 105.53 (https://dejure.org/1954,816)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1954 - I C 105.53 (https://dejure.org/1954,816)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1954 - I C 105.53 (https://dejure.org/1954,816)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich mit den Zulassungsbeschränkungen des § 2 Abs. 1 der 1. DVOHPG bereits in verschiedener Hinsicht befaßt und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bejaht (vgl.Urteil vom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 78.53 - [BVerwGE 1, 71], Beschluß vom gleichen Tage - BVerwG I C 105.53 - undBeschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG I B 191.54 -).

    Dies gilt insbesondere auch von der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. f, nach der die Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufs zu versagen ist, wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß dem Bewerber die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen (vgl.Beschluß vom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 105.53 -).

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 195.54

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich mit den Zulassungsbeschränkungen des § 2 Abs. 1 der 1. DVOHPG bereits in verschiedener Hinsicht befaßt und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bejaht (vgl.Urteil vom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 78.53 - [BVerwGE 1, 71], Beschluß vom gleichen Tage - BVerwG I C 105.53 - undBeschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG I B 191.54 -).

    Dies gilt insbesondere auch von der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. f, nach der die Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufs zu versagen ist, wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß dem Bewerber die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen (vgl. Beschluß des Senatsvom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 105.53 -).

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 227.54

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich mit den Zulassungsbeschränkungen des § 2 Abs. 1 der 1. DVOHPG bereits in verschiedener Hinsicht befaßt und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bejaht (vgl.Urteil vom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 78.53 - [BVerwGE 1, 71], Beschluß vom gleichen Tage - BVerwG I C 105.53 - undBeschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG I B 191.54 -).

    Dies gilt insbesondere auch von der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. f, nach der die Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufs zu versagen ist, wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß dem Bewerber die sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen (vgl.Beschluß vom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 105.53 -).

  • BVerwG, 04.07.1958 - I B 158.56

    Beschwerde gegen die Rücknahme einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wegen …

    Er hat sich fernerhin wiederholt mit der Gültigkeit der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, insbesondere auch der einschlägigen Vorschriften des § 2 Abs. 1 Buchst. f befaßt und sie in dem vorbezeichneten Rahmen in ständiger Rechtsprechung bejaht (Urteil vom 26. Januar 1954 [BVerwGE 1, 71 [BVerwG 26.01.1954 - I C 78.53]]; Beschluß vom gleichen Tage - BVerwG I C 105.53 - Beschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG I B 191.54 - und Urteil vom 24. Januar 1957 [BVerwGE 4, 250 [BVerwG 24.01.1957 - BVerwG I C 194/54]]).
  • BVerwG, 14.06.1955 - I B 191.54

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinemBeschluß vom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 105.53 - bereits die Weitergeltung der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. f der Ersten DVO vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) zum Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) bejaht und ihre Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 74 Ziff. 19 des Grundgesetzes - GG - nicht als eine noch klärungsbedürftige grundsätzliche Rechtsfrage angesehen.
  • BVerwG, 04.06.1956 - I B 36.54

    Anforderungen an das Vorliegen des Rechts auf Ausübung des Heilpraktikerberufs - …

    Die Anwendung der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. f der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) durch das Berufungsgericht, deren Weitergeltung der Senat in seinem Beschluß vom 26. Januar 1954 - BVerwG I C 105.53 - bereits anerkannt hat, beruht auf den besonderen Verhältnissen des vorliegenden Einzelfalles und erfüllt ebenfalls nicht die Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 Buchst. a) BVerwGG.
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