Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Ausgleichsanspruch; Berechnung; Erhaltungspflicht nach vorläufiger Besitzeinweisung; Kulturzustand; Minderabfindung, vorübergehende; Voraussetzung; Vorübergehende Minderabfindung
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Anfechtung der Abfindung als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens - Beiladung von Beteiligten in einem Flurbereinigungsverfahren - Nachträgliche Änderung des Flurbereinigungsplans - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Verwahrlostes Grundstück als Gegenstand eines ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Vorübergehende Minderabfindung; Kulturzustand/Erhaltungspflicht nach vorläufiger Besitzeinweisung; Ausgleichsanspruch/Voraussetzung; Ausgleichsanspruch/Berechnung; Abfindung/Minderabfindung, vorübergehende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1959 - IX G 4/56
- BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Nach der Rechtsprechung des Senats muß der an einem Flurbereinigungsverfahren Beteiligte, dessen Abfindung von einer Planänderung möglicherweise oder notwendigerweise betroffen wird, zum gerichtlichen Verfahren beigeladen werden (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 -).Diese Hechtsposition ist für den Teilnehmer grundsätzlich verbindlich (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 -).
- BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Sofern das Gericht in der Lage ist, die auf Grund einer Klage gebotene Änderung des Flurbereinigungsplanes selbst vorzunehmen, muß es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um den Streit abzuschließen (BVerwGE 8, 65).Eine Änderung des Flurbereinigungsplanes liegt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur dann vor, wenn eine Änderung einzelner Festsetzungen, sondern auch wenn eine Ergänzung des Planes erforderlich wird (BVerwGE 8, 65).
- BVerwG, 13.07.1961 - I C 27.60
Rechtliche Ausführung eines Umlegungsplanes - Ausführung einer Planänderung nach …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Hat die Anfechtung keinen Erfolg, so werden die den Teilnehmer betreffenden Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes mit der Rechtskraft der Entscheidung unbedingt; werden dagegen die Festsetzungen aufgehoben, tritt also die Bedingung ein, so werden die dinglichen Wirkungen ipso jure wieder beseitigt (Urteil vom 13. Juli 1961 - BVerwG I C 27.60 -) und es entsteht eine gesetzliche Herausgabeverpflichtung.
- BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Bei dieser Entscheidung hat das Flurbereinigungsgericht den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1955 (BVerwGE 2, 197 [BVerwG 15.09.1955 - BVerwG I B 56.55]) nicht beachtet. - BVerwG, 12.05.1959 - I C 227.56
Wasser- und Bodenverband/Beiträge, abfindungserhebliche; …
- BVerwG, 13.07.1961 - I C 120.59
Ordnungsgemäße Besetzung des Flurbereinigungsgerichts - Erforderlickeit der …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Der Senat hat im Urteil vom 13. Juli 1961 - BVerwG I C 120.59 - entschieden, daß die Mitwirkung des Oberverwaltungsgerichtsrats a.D. Wachendorf mit dem Flurbereinigungsgesetz in Einklang steht. - BVerwG, 27.06.1961 - I C 112.59
Änderung der mit Klage angefochtenen Abfindung zum Nachteil des Klägers i.R.d. …
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07
Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der …
§ 51 Abs. 1 FlurbG verpflichtet die Teilnehmergemeinschaft (BVerwGE 59, 79, 84; BVerwG RdL 1962, 106) zum Ausgleich bei vorübergehenden übermäßigen Nachteilen einzelner Teilnehmer in Bezug auf eine im Übrigen gleichwertige Abfindung (BVerwGE 50, 333, 339). - VGH Bayern, 01.12.2022 - 13 A 21.777
Sperrung von Ansprüchen nach der Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplans
Der Ausgleich nach § 51 FlurbG wird im Flurbereinigungsplan oder in einem Nachtrag als Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde festgesetzt (BVerwG, U.v. 14.11.1961 - I C 117.59 - RdL 1962, 106; BayVGH, U.v. 1.3.2007 - 13 A 06.854 - juris m.w.N.).Der Ausgleich wird im Flurbereinigungsplan, vorliegend dem Zusammenlegungsplan, oder in einem Nachtrag dazu als Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde festgesetzt (BVerwG, U.v. 14.11.1961 - I C 117.59 - RdL 1962, 106; BayVGH, U.v. 1.3.2007 - 13 A 06.854 - juris m.w.N.).
Zur Bemessung bzw. Berechnung eines Ausgleichsanspruchs aus § 51 FlurbG bei vorübergehend nicht wertgleicher Abfindung hat das BVerwG (U.v. 14.11.1961 - I C 117.59 - juris Rn. 26, vgl. auch Mayr in Wingerter/Mayr a.a.O. § 51 Rn. 3) ausgeführt: "Für die Bemessung dieses Ausgleichsanspruchs ist von folgenden Überlegungen auszugehen: Der vorübergehende Unterschied zwischen Alt- und Neubesitz führt zu einer vorübergehenden Minderabfindung.
- BVerwG, 14.08.2018 - 9 B 18.17
Fortführung eines Teilungsverfahrens aus der Zeit vor Inkrafttreten des …
Rn. 16 Nach dieser Regelung, die nur in dem hier nicht vorliegenden Fall einer Anfechtungsklage nach § 140 Satz 1 Alt. 1 FlurbG gegen die Feststellung der Wertermittlung oder den Flurbereinigungsplan durch § 146 Nr. 1 FlurbG verdrängt wird (BVerwG, Urteil vom 14. November 1961 - 1 C 117.59 - RdL 1962, 106;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 146 Rn. 2), ist das Gericht an die Fassung der Anträge nicht gebunden, darf aber über das Klagebegehren nicht hinausgehen.
- BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 20.80
Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen eines …
Insoweit weiche das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in RdL 1962, 106 ab.Die vorstehend gewonnene Auslegung des § 51 Abs. 1 FlurbG mit der gebotenen Differenzierung der beiden Tatbestandsalternativen steht - entgegen der Auffassung der Revisionsführer - nicht im Widerspruch zu derEntscheidung vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 117.59 - (RdL 1962, 106).
- BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79
Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer …
Ebenso wie der gegen die Teilnehmergemeinschaft gerichtete Ausgleichsanspruch nach § 51 Abs. 1 FlurbG öffentlich-rechtlicher Natur ist (Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG I C 117.59 - [RdL 1962, 106]), ist auch das Erstattungsverlangen nach § 51 Abs. 2 FlurbG von gleicher Qualität, das geltend zu machen die Teilnehmergemeinschaft im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 18 Abs. 1 Satz 3 FlurbG berechtigt ist mit der Folge, daß die sich daraus ergebende. - OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
Voraussetzungen des Nachabfindungsanspruchs gem. § 17 GrdStVG
Dafür spricht auch, dass die Regelung in § 13 Abs. 5 S.5 HöfeO als Spezialregelung zur allgemeinen Billigkeitsregelung des § 13 Abs. 5 S.4 HöfeO konzipiert ist und gerade dazu dient, die in der HöfeO n.F. vorgesehene Verlängerung der Nachabfindungsfrist auf 20 Jahre zu kompensieren (OLG Köln, RdL 1962, 106, 108). - BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
Bestimmung einer Abfindung in einem Umlegungsverfahren - Erforderlichkeit einer …
Daß die streitigen Abfindungen auflösend bedingt sind (Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG I C 117.59 -) ist nicht eine Folge des vorzeitigen Erlasses der Ausführungsanordnung, sondern ihrer Anfechtung. - OVG Niedersachsen, 25.07.2024 - 15 KF 4/21
Wertminderung eines Grundstücks durch Verunkrautung mit Ackerfuchsschwanz
Der hiernach unter Berücksichtigung dieser Erwägung sich ergebende Betrag ist bei der Gesamtberechnung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.1961 - I C 117.59 - juris Rn. 26;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 51 Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 7 S 1450/95
Flurbereinigung: keine Werterhöhung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks …
Im übrigen ist nicht ersichtlich, woraus sich hier ein ausgleichspflichtiger Wertunterschied (BVerwG, Urteil vom 14.11.1961, RdL 1962, 106) ergeben soll. - BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 8.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Anordnung …
Auch ist insoweit eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1961 - BVerwG I C 117.59 - [RdL 1962, 106 f.] nicht zu erkennen. - BVerwG, 07.06.1963 - I B 80.63
Bestehen einer angemessenen Entschädigung für eine vorläufige Anordnung mit …
- VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750
Zur Festsetzung eines Geldleistungsanspruchs in einem Flurbereinigungsplan - …
- BVerwG, 25.11.1981 - 5 B 100.80
Verbindung oder Trennung von Verfahren durch das Flurbereinigungsgericht als …
- VGH Bayern, 12.01.1977 - 188 XIII 76
- VGH Bayern, 12.02.2009 - 13 A 08.65
Flurbereinigung; Wiederaufnahmeklage
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1969 - 3 C 94/67
Pächter/Pachtzinsminderung
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1969 - 3 D 9/69
Vorläufige Besitzeinweisung/Voraussetzungen; Vorläufige Besitzeinweisung/Vollzug, …
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