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| BVerwG, 03.09.1963 - I C 117.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berufsrecht der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als Landesrecht - Umfang der Weisungsrechte einer Katasterbehörde gegenüber den Vermessungsingenieuren
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.09.1962 - OS II 174/61
- BVerwG, 03.09.1963 - I C 117.62
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.11.1955 - I C 191.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.09.1963 - I C 117.62
Da es sich bei dem Berufsrecht der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure um Landesrecht handelt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1955 - BVerwGE 2, 349 [350/351] -), ist der Senat an die - allerdings mit der früheren Auffassung von der freiberuflichen Stellung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nicht vereinbare - Auslegung des Berufungsgerichts gebunden, daß dieser Personenkreis in Hessen staatlicher Weisung bei der Durchführung von Vermessungsarbeiten nicht nur im Rahmen einer allgemeinen Dienstaufsicht, sondern auch in sachlicher Hinsicht derart unterworfen ist, daß die Behörde den Umfang der von ihm vorzunehmenden Vermessungsarbeiten bestimmen kann.
- OVG Schleswig-Holstein, 14.08.1996 - 1 L 271/95
Vermessungsingenieur; Liegenschaftskataster; Katasteramt; Vermessungsschriften
Der ÖbVI ist zwar verpflichtet, die Unterlagen einzureichen, dies geschieht aber als Stellvertreter des Eigentümers, der hierzu gemäß § 15 VermKatG verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.09.1963 - I C 117.62 -, n.v.;… BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 -, NVwZ 1995, 484, 486). - BVerwG, 26.02.1997 - 4 B 237.96
Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung ungleicher Behandlung der Anträge …
Durch die Bezugnahme auf das Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG 1 C 117.62 - (n.v.) stellt das Berufungsgericht in rechtlicher Hinsicht darauf ab, ob der Kläger gegenüber anderen Vermessungsingenieuren willkürlich ungleich behandelt wurde. - VG Gera, 03.12.2003 - 4 K 2526/02
Kataster- und Vermessungsrecht; Kataster- und Vermessungsrecht; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. September 1963, 1 C 117.62) kann die persönliche Rechtssphäre eines Vermessungsingenieurs betroffen sein, wenn in einer ablehnenden Entscheidung seine berufliche Eignung angezweifelt wird.
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