Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1957 - I C 125.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der Reichsgaragenordnung auf Wiederaufbauten - Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Garagen oder Einstellplätzen - Statthaftigkeit des Verlangens eines Ablösungsbetrages in Form eines Beitrages zu den Kosten der Anlage eines Parkplatzes - ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1955 - VII A 1127/54
- BVerwG, 19.04.1956 - I B 34.56
- BVerwG, 14.03.1957 - I C 125.56
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
Auszug aus BVerwG, 14.03.1957 - I C 125.56
Diese sind Landesrecht (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 -, BVerwGE 2, 122). - BVerwG, 19.04.1956 - I B 34.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.03.1957 - I C 125.56
Die Revision gegen dieses Urteil ist durchBeschluß des erkennenden Senats vom 19. April 1956 - BVerwG I B 34.56 - zugelassen worden.
- BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und …
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - in BVerwGE 2, 122 [125 f.]; Urteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [BBauBl. 1966, 365]) und dies damit begründet, daß Vorschriften wie § 2 RGaO das Bauwerk als solches zum Gegenstand hätten, daher kein Bodenrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG seien und mithin nicht unter die Bundeskompetenz fielen.Deswegen hat der I. Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - auch eingeräumt, die Vorschrift des § 10 RGaO, wonach zur Schaffung von Gemeinschaftseinstellplätzen oder Gemeinschaftsgaragen für mehrere Grundstücke in den dafür in Betracht kommenden Plänen gemeinsame Flächen ausgewiesen werden konnten, möge Bundesrecht sein.
- BVerwG, 04.10.1965 - IV C 27.65
Rechtmäßigkeit einer in einer Baugenehmigung auferlegten Verpflichtung zur …
Das Verlangen der Behörde, nach § 2 der Reichsgaragenordnung Einstellplätze für Kraftfahrzeuge zu schaffen, beruht auf Landesrecht (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG I C 86.54, I C 125.56, I CB 32.58).Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß § 2 der Reichsgaragenordnung - RGaO - nicht zum Bodenrecht, sondern in den Bereich des Bauordnungsrechts gehört (BVerwG I C 86.54 in NJW 1955, 1452; BVerwG I C 125.56 und BVerwG I CB 32.58 in MDR 1959, 61).
- BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65
Schaffung von Einstellplätzen - Gewährung rechtlichen Gehörs - Beschwerde gegen …
Es geht hier nämlich nicht um die Frage, ob, wo und wie Einstellplätze, Garagen oder Gemeinschaftsanlagen in Plänen vorgesehen werden können, sondern darum, ob die Klägerin verpflichtet ist, Beiträge zur Errichtung von Einstellplätzen zu zahlen (vgl. auchUrteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56-). - BVerwG, 10.01.1967 - IV B 148.65
Rechtsmittel
Es geht im vorliegenden Rechtsstreit nämlich nicht um die Frage, ob, wo und wie Einstellplätze, Garagen oder Gemeinschaftsanlagen in Plänen vorgesehen werden können, sondern um die davon rechtlich durchaus zu trennende Frage, ob die Kläger verpflichtet sind, Einstellplätze zu errichten (vgl. auchUrteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - undBeschluß vom 10. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 -).
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