Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1963 - I C 126.61 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 15, 278
- DVBl 1963, 676
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 07.05.1965 - I B 125.64
Zurücknahme der Bestellung eines Apothekers nach strafrechtlicher Verurteilung - …
Hierbei seien für das Berufungsgericht insbesondere auch die Erwägungen maßgebend gewesen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 (BVerwGE 15, 278 [BVerwG 14.02.1963 - I C 126/61]) angestellt habe.Diese Abweichung steht nicht nur mit der Entscheidung des Senats vom 14. Februar 1963 (BVerwGE 15, 278 [BVerwG 14.02.1963 - I C 126/61]), sondern auch mit seinem inzwischen ergangenen Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG I C 74.62 - in Einklang.
- BVerwG, 23.03.1973 - I B 99.72
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Approbation als Apotheker …
Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 13. März 1972 - BVerwG I C 36.71 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 126.61 - [BVerwGE 15, 278] betr. die Rücknahme einer zahnärztlichen Bestallung wegen zeitlich begrenzten Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte).Die Wirksamkeit des Widerrufs der Approbation setzt - wie der Senat in BVerwGE 15, 278 [BVerwG 14.02.1963 - I C 126.61] für die entsprechende Vorschrift des § 4 Abs. 1 Nr. 2 ZHKG bereits geklärt hat - nicht voraus, daß der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte noch im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Rücknahme(Widerrufs-)Bescheid vorliegt.
- BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62
Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes
Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 (BVerwGE 15, 278 [BVerwG 14.02.1963 - I C 126/61]) die Frage, ob die Wirksamkeit der Rücknahme einer zahnärztlichen Bestallung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 (BGBl. I S. 221) voraussetzt, daß der den Rücknahmegrund bildende - zeitlich beschränkte - Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte noch im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Rücknahmebescheid vorliegen muß, aus denselben Erwägungen verneint, die das Berufungsgericht angestellt hat.
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