Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1967 - I C 128.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt - Anspruch auf die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb eines Privatkrankenhauses - Voraussetzungen der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer privaten Kuranstalt - Begriff der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1964 - IV A 807/64
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 128.64
Papierfundstellen
- MDR 1967, 778
- DÖV 1967, 495
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1964 - IV A 807/64
Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - I C 128.64
In dem Berufungsurteil (OVGE 20, 220 = DÖV 1965, 495) wird ausgeführt: Der Kläger habe einen Rechtsanspruch auf.
- VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.3028
Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession
Schutzzweck der Regelung des § 30 GewO ist es, Gefahren abzuwenden, die sich aus der Eingliederung der Patienten in ein betriebliches Organisationsgefüge, aus der nicht ordnungsgemäßen Führung, Einrichtung oder Lage einer Privatkrankenanstalt ergeben können (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 128/64 - GewArch 1967, 164, 165;… U.v. 18.10.1984 - 1 C 36/83 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 8.11.2001 - 22 B 01.1790 - juris Rn. 16; Neft, Anforderungen an stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens i.S. von § 30 GewO, BayVBl. 1996, 40, 41). - BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 15/00 R
Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen …
In Bezug auf den Patienten soll § 30 GewO nach dem vom BVerwG (…aaO; anders noch BVerwG Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 1 = DÖV 1967, 495) bestätigten Gesetzeszweck nicht in erster Linie vor den Gefahren einer risikobehafteten ärztlichen Leistung schützen, denn insoweit wäre eine Differenzierung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht verständlich. - BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 1/01 R
Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen …
In bezug auf den Patienten soll § 30 GewO nach dem vom BVerwG (…aaO; anders noch BVerwG Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 1 = DÖV 1967, 495) bestätigten Gesetzeszweck nicht in erster Linie vor den Gefahren einer risikobehafteten ärztlichen Leistung schützen, denn insoweit wäre eine Differenzierung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht verständlich. - BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides durch das Finanzamt als Voraussetzung …
Es hat sich deshalb, wie die Regelungen im Gewerbesteuergesetz, Einkommensteuergesetz und in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung zeigen, einen eigenen Begriff des Gewerbebetriebes geschaffen, der von dem verwaltungsrechtlichen Gewerbebegriff der Gewerbeordnung verschieden ist (vgl. Urteil des I. Senats vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 128.64 -, DÖV 1967, 495 = MDR 1967, 778 = … - LG Düsseldorf, 05.12.1990 - 34 O 98/90
Wettbewerbswidrigkeit von zahnärztlichen Werbeinseraten; Erbringung …
Durch die Erlaubnispflicht soll die Allgemeinheit vor Schäden geschützt werden, die aus unzureichend eingerichteten, vernachlässigten oder sonst nicht ordnungsgemäß geführten Privatkrankenanstalten resultieren können (BVerwG DÖV 1967, 495, 496).
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