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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1954 - I C 128.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1066
BVerwG, 16.09.1954 - I C 128.53 (https://dejure.org/1954,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1954 - I C 128.53 (https://dejure.org/1954,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1954 - I C 128.53 (https://dejure.org/1954,1066)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1954 - I C 128.53
    Der erkennende Senat hat in seinemUrteil vom 10. März 1954 - BVerwG I C 5.53 - (NJW 1954 S. 1054, DVBl. 1954 S. 501, DÖV 1954 S. 532) ausgesprochen, daß die Bedürfnisprüfung nach § 9 Abs. 2 PBefG dem Art. 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 GG widerspricht und nicht mehr vorzunehmen ist, daß jedoch die Genehmigung zum Droschkenverkehr nur erteilt werden darf, wenn das Unternehmen den Interessen des öffentlichen Verkehrs im Sinne von § 9 Abs. 1 PBefG nicht zuwiderläuft.
  • BVerwG, 11.11.1960 - IV C 277.59

    Rechtsmittel

    5. Bd. 1953 Nr. 29 S. 157, und auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1954 - BVerwG I C 128.53 -, vom 7. November 1957 - BVerwG II C 9.57 - und vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 354.57 - hingewiesen.
  • BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG I C 128.53 vom 16. September 1954) ist ein Verwaltungsakt, der eine ungültige oder unanwendbare Vorschrift als Rechtsgrundlage angibt, nicht aufzuheben, wenn es eine andere Vorschrift gibt, die ihn mit gleichem Inhalt rechtfertigt.
  • BVerwG, 08.04.1970 - VII B 7.70

    Erstattung von Kanalanschlussgebühren - Eröffnung des Verwaltunngsrechtswegs bei …

    Die möglicherweise noch weiterer Klärung zugängliche Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Umdeutung (Konversion) von Verwaltungsakten oder ein Nachschieben von Rechtsgründen zulässig ist (vergl. dazu Urteil vom 16. September 1954 - BVerwG I C 128.53 - = VRS 8, 79; BVerwGE 12, 9; BVerwGE 1, 11; BVerwGE 1, 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]; OVG Koblenz VerwRspr.
  • BVerwG, 21.09.1956 - III B 81.55

    Rechtsmittel

    Daß ein Verwaltungsgericht einen angefochtenen Verwaltungsakt grundsätzlich auch dahin zu prüfen berufen ist, ob er aus einer von der Verwaltungsbehörde ihrer Begründung nicht zugrunde gelegten Rechtsnorm aufrechterhalten werden kann, ist bereits vom Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 16. September 1954 - BVerwG I C 128.53 - rechtlich geklärt.
  • BVerwG, 24.11.1955 - IV B 02.54

    Rechtsmittel

    Denn keinesfalls ist sie mehr klärungsbedürftig, nachdem der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. September 1954 - I C 128.53 - ausgesprochen hat, ein Verwaltungsakt sei nicht aufzuheben, wenn seine Begründung eine unzutreffende oder unanwendbare Rechtsnorm anführe, er aber bei Zugrundelegung, der richtigen Rechtsnorm gerechtfertigt sei.
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