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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1969 - I C 13.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1784
BVerwG, 19.06.1969 - I C 13.66 (https://dejure.org/1969,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1969 - I C 13.66 (https://dejure.org/1969,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1969 - I C 13.66 (https://dejure.org/1969,1784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung eines Wasserkraftwerks - Abgrenzung der Zuständigkeit der Energieaufsichtsbehörde von der von Finanzbehörden - Betriebsprüfung durch ein Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1970, 25
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.05.1966 - IV C 207.65

    Bedingte Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1969 - I C 13.66
    Voraussetzung einer Teilaufhebung ist, daß der verbleibende Teil rechtmäßig als Verwaltungsakt bestehenbleiben kann und anzunehmen ist, daß er entweder als solcher von der Behörde erlassen worden wäre oder daß die Behörde unabhängig hiervon verpflichtet gewesen wäre, den Verwaltungsakt ohne den fehlerhaften Weil zu erlassen (…vgl. Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Anhang zu § 42, Rdnr. 14 und Rdnr. 35 zu § 113, Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Anm. 1 c zu § 113 VwGO, Martens in DVBl. 1965, 428 [431]; BVerwGE 24, 129 [132]).
  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 61.64

    Gewährung der Einkommensteuervergünstigung - Bescheinigung - Grundsätze des …

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1969 - I C 13.66
    Mit dieser Regelung liegt einer jener Fälle vor, in denen die Gewährung eines Steuervorteils davon abhängt, daß den Finanzbehörden die Bescheinigung einer anderen Behörde vorgelegt wird, die kraft besonderer Sachkunde über bestimmte Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung selbständig und mit bindender Wirkung für die Finanzbehörden zu entscheiden hat (vgl. z.B. BVerwGE 29, 323 zu § 95 Abs. 3 II. WoBauG und § 7 c Abs. 5 EStG).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines …

    Sie können daher nach allgemeiner Meinung auch nur teilweise angefochten werden (…Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 42 Rn. 17;… von Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Auflage 2018, § 42 Rn. 22;… Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 42 Rn. 10; BVerwG, U.v. 16.9.1969 - I C 13.66 - Buchholz 451.17 EnergG Nr. 5 = BeckRS 1969, 31299360 Nr. 11.3).

    Dabei kommt es aber nicht nur darauf an, ob der Regelungsgegenstand grundsätzlich teilbar ist, sondern auch darauf, ob der nicht angefochtene Teil der gesamten Regelung unabhängig von dem angefochtenen Teil rechtlich Bestand haben kann und ob er von der Behörde selbständig erlassen worden wäre oder von Rechts wegen hätte erlassen werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1969 a.a.O.;… OVG Bremen, U.v. 19.2.1980 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2022 - 1 LB 7/21

    Bezeichnung des Herkunftsstaates als Staat, in den nicht abgeschoben werden darf, …

    Die Teilaufhebung eines Verwaltungsakts wegen bloßer Teilrechtswidrigkeit ist nur zulässig, wenn der nach Aufhebung des rechtswidrigen Teils verbleibende Teil rechtmäßig als selbstständiger Verwaltungsakt bestehen bleiben kann und anzunehmen ist, dass er entweder als solcher von der Behörde erlassen worden wäre oder dass die Behörde unabhängig hiervon verpflichtet gewesen wäre, den Verwaltungsakt ohne den fehlerhaften Teil zu erlassen (BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - I C 13.66 -, Leitsatz, juris; BVerwG…, Urteil vom 21.09.2018 - 6 C 6.17 -, Rn. 23, juris; OVG NRW…, Beschluss vom 01.08.2003 - 13 A 1499/01 -, Rn. 31 ff., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21

    Dublin-Verfahren; Bezeichnung des Herkunftsstaates als Staat, in den nicht …

    Die Teilaufhebung eines Verwaltungsakts wegen bloßer Teilrechtswidrigkeit ist nur zulässig, wenn der nach Aufhebung des rechtswidrigen Teils verbleibende Teil rechtmäßig als selbstständiger Verwaltungsakt bestehen bleiben kann und anzunehmen ist, dass er entweder als solcher von der Behörde erlassen worden wäre oder dass die Behörde unabhängig hiervon verpflichtet gewesen wäre, den Verwaltungsakt ohne den fehlerhaften Teil zu erlassen (BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - I C 13.66 -, Leitsatz, juris; BVerwG…, Urteil vom 21.09.2018 - 6 C 6.17 -, Rn. 23, juris; OVG NRW…, Beschluss vom 01.08.2003 - 13 A 1499/01 -, Rn. 31 ff., juris).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 30.69

    Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im landwirtschaftlichen Betrieb der …

    Die Möglichkeit einer Teilrechtswidrigkeit und demgemäß einer Teilaufhebung beurteilt sich nicht nach begrifflich-logischen Kriterien allein (vgl. hierzu auch Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 13.66 -).
  • BVerwG, 10.07.1969 - I B 5.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch auf Gewährung von …

    Eine derartige Bindungswirkung, die einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedarf (vgl. Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 13.66 -), läßt sich auch nicht aus den Richtlinien 1962 entnehmen.
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