Rechtsprechung
| BVerwG, 05.07.1956 - I C 136.54 |
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Verfahrensgang
- BVerwG, 24.05.1956 - I C 136.54
- BVerwG, 05.07.1956 - I C 136.54
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1651
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.05.1956 - I C 136.54 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 24.05.1956 - I C 136.54
- BVerwG, 05.07.1956 - I C 136.54
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 176.63
Abgrenzung zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr - Grenzen einer …
Nach der zum früheren Recht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Berufsverkehr nicht als Linienverkehr aufgefaßt, weil das Begriffsmerkmal dar öffentlichen Verkehrsbedienung nicht gegeben war (vgl. die Urteile vom 16. September 1954 - BVerwG I C 181.53 - und vom 24. Mai 1956 - BVerwG I C 136.54 -, Buchholz 442.00 § 2 PBefG Nr. 1 = NJW 1955, 844 und § 4 PBefG Nr. 1 = NJW 1956, 1651 mit unrichtiger Datumsangabe 5. Juli 1956). - BVerwG, 26.06.1964 - VII C 108.62 Das Verwaltungsgericht hat mit Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach der Berufsverkehr und Schülerfahrten nach der vor Inkrafttreten des Personenbeförderungsgesetzes 1961 geltenden gesetzlichen Regelung nicht als Linienverkehr anzusehen waren, weil das Begriffsmerkmal der öffentlichen Verkehrsbedienung nicht gegeben war (vgl. die Urteile vom 16. September 1954 - BVerwG I C 181.53 - und vom 24. Mai 1956 - BVerwG I C 136.54 -, Buchholz BVerwG 442.00 § 2 PBefG Nr. 1 = NJW 1955, 844, und § 4 PBefG Nr. 1 = NJW 1956, 1651 mit unrichtiger Datumsangabe 5. Juli 1956).
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