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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,557
BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60 (https://dejure.org/1961,557)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1961 - I C 154.60 (https://dejure.org/1961,557)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1961 - I C 154.60 (https://dejure.org/1961,557)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gestaltung eines Neuverteilungsplanes im Wege der Flurbereinigung - Berücksichtigung von Entwicklungsmöglichkeiten eines Anwesens bei der Gestaltung der Abfindung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60
    Ergibt die erneute Prüfung der Streitsache durch das Flurbereinigungsgericht, daß das Aussiedlungsvorhaben der Klägerinnen unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen beachtet werden muß, so wird das Flurbereinigungsgericht im Hinblick auf die Entscheidungen des Senatsvom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - (RdL 1959 S. 51) und vom 11. Dezember 1958 (BVerwGE 8, 65) prüfen müssen, ob es nicht im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens gerechtfertigt ist, daß es die Planänderung selbst vornimmt.
  • BVerwG, 21.07.1959 - I C 39.59

    Nachträgliche Berücksichtigung von Einwendungen gegen eine Schätzung im Rahmen …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60
    Sie sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht (BVerwGE 9, 93 [95]) auch gehalten, auf solche Umstände aufmerksam zu machen, soweit sie für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft oder für die Behörde bei der Aufstellung des Planes nicht erkennbar sind.
  • BVerwG, 13.06.1960 - I C 172.59

    Klage/Klagegegner

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60
    Der Senat hat im Urteil vom 13. Juni 1960 (RdL 1960 S. 274) dargelegt, daß im Hinblick auf die in Bayern geltende behördliche Zuständigkeit zur Aufstellung des Flurbereinigungsplanes die Klage gegen die Teilnehmergemeinschaft zu richten ist.
  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60
    Ergibt die erneute Prüfung der Streitsache durch das Flurbereinigungsgericht, daß das Aussiedlungsvorhaben der Klägerinnen unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen beachtet werden muß, so wird das Flurbereinigungsgericht im Hinblick auf die Entscheidungen des Senatsvom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - (RdL 1959 S. 51) und vom 11. Dezember 1958 (BVerwGE 8, 65) prüfen müssen, ob es nicht im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens gerechtfertigt ist, daß es die Planänderung selbst vornimmt.
  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58

    Standort für Aussiedlung; Aussiedlung/Berücksichtigung bei der Abfindung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60
    Das setzt aber voraus, daß es sich um konkrete Möglichkeiten handelt, die tatsächlich auch verwirklicht werden können und deren Verwirklichung voraussehbar ist (vgl. Urteil vom 28. Januar 1960 [RdL 1960 S. 190]).
  • BVerwG, 27.02.1964 - I B 29.64

    Rechtsmittel

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 - stehe der Entscheidung nicht entgegen.

    Das angefochtene Urteil weiche auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 - ab.

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 ab.

  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Soweit die Kläger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnen, nämlich den Beschluß vom 20. April 1959 - BVerwG I B 18.59 - sowie die Urteile vom 11. Dezember 1958 (BVerwGE 8, 65), vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - (RdL 1960, 190) und vom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 -, unterstellt, sie wollen damit den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend machen, haben sie nicht dargetan, inwiefern das Flurbereinigungsgericht von dieser Rechtsprechung abgewichen ist, zumal da im angefochtenen Urteil in tatsächlicher Hinsicht festgestellt ist, daß die östlich an den Weg Flur 1 Nr. 39 angrenzenden Grundstücksflächen der Kläger nicht Hofflächen sind.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80

    Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der …

    Sie darf dabei nicht lediglich vom gegenwärtigen Zustand ausgehen, sondern muß, soweit möglich, auch künftigen Verhältnissen Rechnung tragen (Beschluß vom 18. August 1958 - BVerwG 1 B 71.58 - Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 154.60 - [BBauBl. 1962, 290]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG 4 B 53.65 -).

    Wird im Wunschtermin nicht auf solche besonderen Entwicklungstendenzen hingewiesen und werden hierzu keine konkreten Gestaltungsvorschläge gemacht, so kann schlechterdings nicht erwartet werden, daß solche Umstände bei der Plangestaltung Berücksichtigung finden (Urteil vom 14. November 1961, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.1970 - IV B 31.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Absicht eines …

    Bestätigung von BVerwG I C 51.58 vom 28. Januar 1960 (RdL 1960, 190) und BVerwG I C 154.60 vom 14. November 1961.

    Auf die Beschwerde der Beklagten war die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das angefochtene Urteil, wie die Beschwerde mit Recht geltend macht, von den grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar von den Urteilen vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - (RdL 1960, 190) und vom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 -, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 69.84

    Abfindungsgestaltung - Bewirtschaftbarkeit der Abfindung - Flurbereinigung

    Das weiter angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1961 - BVerwG 1 C 154.60 - (BBauBl. 1962, 290) stellt darauf ab, daß bei der Gestaltung der Abfindung die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten eines Anwesens zu berücksichtigen sind; diese Auffassung, die auch im hierzu angeführten Beschluß vom 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - (RdL 1977, 45) vertreten wird, kann jedoch nicht als Grundlage dafür dienen, bei der Klägerin eine solche technische Betriebsausstattung vorauszusetzen oder gar zu verlangen, die den Bewirtschaftungsanforderungen jeglicher Abfindungsgestaltung genügen würde.
  • BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67

    Berücksichtigung einer Möglichkeit zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung im …

    In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 - auf dem Gebiet des Flurbereinigungsrechts heißt es in anderem Zusammenhange: "rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können bei zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten eines Anwesens keine Berücksichtigung finden".
  • BVerwG, 26.01.1970 - IV B 238.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung künftiger …

    Die hier zunächst erhebliche Frage, welche betrieblichen Gegebenheiten die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der wertgleichen Abfindung die neben anderen Gesichtspunkten auch von der Entfernung der Abfindung vom Wirtschaftshof bestimmt wird, zugrunde zu legen hat, wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits grundsätzlich entschieden (vgl. Beschluß vom 18. August 1950 - BVerwG I B 71.58 - und Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 -).
  • BVerwG, 09.02.1962 - I B 8.62

    Ausgestaltung der Berechnung einer angemessenen Abfindung für einen Teilnehmer an …

    Zwar sind bei der Gestaltung der Abfindung auch zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wenn sie bei der Planaufstellung erkennbar sind und bereits gewisse konkrete Formen angenommen haben (Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 -).
  • BVerwG, 31.08.1965 - IV B 53.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …

    Das setzt allerdings voraus, daß es sich um bestimmte Verhältnisse handelt, deren Eintritt voraussehbar und nicht nur theoretisch möglich ist (Urteil vom 14. November 1960 - BVerwG I C 154.60 -).
  • BVerwG, 17.03.1962 - I B 41.62

    Berücksichtigung der künftigen Entwicklung eines Anwesens im Rahmen des …

    Sie darf dabei nicht lediglich vom gegenwärtigen Zustand ausgehen, sondern muß, soweit möglich, auch künftigen Verhältnissen Rechnung tragen (Beschluß BVerwG I B 71.58 vom 18. August 1958; Urteil BVerwG I C 154.60 vom 14. November 1961).
  • BVerwG, 27.02.1962 - VII C 23.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1972 - V B 2.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gestaltung der Abfindung im …

  • BVerwG, 14.02.1962 - VII C 40.61

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 30.05.1972 - 97 XII 70

    Betriebsumstellung

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