Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Baurechtliche Genehmigung eines Reklameschildes - Verfassungsmäßigkeit des Verbotes der Außenwerbung an Bundesfernstraßen - Begriff der Anlage der Außenwerbung - Berücksichtigung der Größe und der Art der Befestigung oder Aufstellung eines Schildes - Einordnung als ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1960 - VII A 1395/58
- BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58
Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen …
Auszug aus BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60
Die Verweisung in § 9 Abs. 6 FStrG auf die Absätze 1 und 2 besagt lediglich, daß die in diesen Vorschriften angeordneten Regelungen hinsichtlich des Bauens an Bundesfernstraßen auch für Werbeanlagen gelten: Im Schutzstreifen des § 9 Abs. 1 FStrG ist die Anbringung von solchen Einrichtungen untersagt, Im räumlichen Anwendungsbereich des § 9 Abs. 2 FStrG besteht hierfür die dort ausgesprochene Beschränkung nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 FStrG (vgl. hierzu das Urteil des Senatsvom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 -, NJW 1963 S. 2088 = DVBl. 1963 S. 815). - BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59
Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße - …
Auszug aus BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60
Vorschriften des § 9 Abs. 1 und 6 FStrG bestehen keine Bedenken, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmtenUrteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - im einzelnen dargelegt hat.
- BVerwG, 29.11.1963 - I B 183.62
Nichtzulassung einer Revision
Der Senat hat die Rechtsfrage schon in zwei anderen Verfahren der Klägerin durchUrteile vom 3. September 1963 - BVerwG I C 156.60 und BVerwG I C 157.60 - in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht dahin entschieden, daß die umstrittenen Werbeschilder Anlagen der Außenwerbung im Sinne des § 9 Abs. 6 FStrG sind. - BVerwG, 29.11.1963 - I B 128.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Der Senat hat die Rechtsfrage schon in zwei anderen Verfahren der Klägerin durch Urteile vom 3. September 1963 - BVerwG I C 156.60 und BVerwG I C 157.60 - in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht dahin entschieden, daß die umstrittenen Werbeschilder Anlagen der Außenwerbung im Sinne des § 9 Abs. 6 FStrG sind.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.