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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1971
BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60 (https://dejure.org/1963,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1963 - I C 157.60 (https://dejure.org/1963,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1963 - I C 157.60 (https://dejure.org/1963,1971)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Baurechtliche Genehmigung eines Reklameschildes - Verfassungsmäßigkeit des Verbotes der Außenwerbung an Bundesfernstraßen - Begriff der Anlage der Außenwerbung - Berücksichtigung der Größe und der Art der Befestigung oder Aufstellung eines Schildes - Einordnung als ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60
    Die Verweisung in § 9 Abs. 6 FStrG auf die Absätze 1 und 2 besagt lediglich, daß die in diesen Vorschriften angeordneten Regelungen hinsichtlich des Bauens an Bundesfernstraßen auch für Werbeanlagen gelten: Im Schutzstreifen des § 9 Abs. 1 FStrG ist die Anbringung von solchen Einrichtungen untersagt, Im räumlichen Anwendungsbereich des § 9 Abs. 2 FStrG besteht hierfür die dort ausgesprochene Beschränkung nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 FStrG (vgl. hierzu das Urteil des Senatsvom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 -, NJW 1963 S. 2088 = DVBl. 1963 S. 815).
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße - …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1963 - I C 157.60
    Vorschriften des § 9 Abs. 1 und 6 FStrG bestehen keine Bedenken, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmtenUrteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - im einzelnen dargelegt hat.
  • BVerwG, 29.11.1963 - I B 183.62

    Nichtzulassung einer Revision

    Der Senat hat die Rechtsfrage schon in zwei anderen Verfahren der Klägerin durchUrteile vom 3. September 1963 - BVerwG I C 156.60 und BVerwG I C 157.60 - in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht dahin entschieden, daß die umstrittenen Werbeschilder Anlagen der Außenwerbung im Sinne des § 9 Abs. 6 FStrG sind.
  • BVerwG, 29.11.1963 - I B 128.62

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Der Senat hat die Rechtsfrage schon in zwei anderen Verfahren der Klägerin durch Urteile vom 3. September 1963 - BVerwG I C 156.60 und BVerwG I C 157.60 - in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht dahin entschieden, daß die umstrittenen Werbeschilder Anlagen der Außenwerbung im Sinne des § 9 Abs. 6 FStrG sind.
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