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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,105
BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57 (https://dejure.org/1959,105)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1959 - I C 160.57 (https://dejure.org/1959,105)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1959 - I C 160.57 (https://dejure.org/1959,105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Beschleunigungsgrundsatz; Feststellung; Feststellung der Schätzung; Schätzungsergebnisse; Unbillige Härte; Verwaltungsakt; Wertermittlung; Wertermittlungserläuterung; Wertermittlungsfeststellung; Wertermittlungsänderung; Widerspruch; Zulassung, nachträgliche; Änderung ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; Wertermittlung/Wertermittlungserläuterung; Wertermittlung/Wertermittlungsänderung; Verwaltungsakt/Feststellung der Schätzung; Verwaltungsakt/Änderung; Unbillige Härte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
    Der Abfindungsahspruch eines Beteiligten bemißt sich nach dem Gesamt-Tauschwert der eingelegten Grundstücke (BVerwG I C 6.57 vom 30. September 1958 [RdL 1959 S. 51]).
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Dienstbarkeit/Fensterrecht; Dienstbarkeit/Begründungsbefugnis der …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, kann der allgemeine Vorteil der Zusammenlegung nur in Ausnahme fällen einen Ausgleich für eine Minderabfindung darstellen (vgl. BVerwG I C 132.57 vom 13. November 1958 [NJW 1959 S. 643]); bei der Prüfung, ob konkrete Nachteile bei der Abfindung durch besondere Vorteile ausgeglichen werden, muß festgestellt werden, welche Vorteile vorliegen und warum sie den Nachteil ausgleichen.
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
    Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung muß die Gesamteinlage mit der Gesamtzuteilung verglichen werden (BVerwGE 3, 246).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
    Das Flurbereinigungsverfahren wird in mehreren Verfahrensabschnitten durchgeführt, die jeweils durch eine behördliche Entscheidung abgeschlossen werden, (vgl. BVerwG I C 93.56 vom 27. Februar 1958 [NJW 1958 S. 1553 = RdL 1959 S. 26]).
  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
    Ob die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG vorliegen, ist Tat- und Rechtsfrage (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1958 [BVerwGE 8, 65]).
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 34.56
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
    Insbesondere sind sie nicht gehindert, belastende Verwaltungsakte auf Gegenvorstellungen aufzuheben, wenn sie zu der Überzeugung gelangen, daß sie nicht gerechtfertigt waren (vgl. BVerwGE 4, 233 und Urteil des erkennenden. Senatsvom 14. Oktober 1958 - BVerwG I CB 149.58 - [NJW 1959 S. 404 = DVBl. 1959 S. 284]).
  • BVerwG, 14.10.1958 - I CB 149.58

    Anforderungen an den Widerruf einer Gewerbezulassung - Persönliche …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
    Insbesondere sind sie nicht gehindert, belastende Verwaltungsakte auf Gegenvorstellungen aufzuheben, wenn sie zu der Überzeugung gelangen, daß sie nicht gerechtfertigt waren (vgl. BVerwGE 4, 233 und Urteil des erkennenden. Senatsvom 14. Oktober 1958 - BVerwG I CB 149.58 - [NJW 1959 S. 404 = DVBl. 1959 S. 284]).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …

    Es verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert der Gesamteinlage entspricht (Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG 1 C 160.57 - RdL 1959, 221 ).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - [RdL 1959, 221]; Beschluß vom 24. April 1967 - BVerwG IV B 142.66 -), daß im Rahmen des der Flurbereinigungsbehörde nach § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG zustehenden Ermessens auch der Grundsatz der Vereinfachung und Beschleunigung zu beachten ist, der das Flurbereinigungsverfahren beherrscht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen (Urteil vom 24. Februar 1959 a.a.O.; Beschluß vom 12. Februar 1963 - BVerwG I B 141.61 - [BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217]), daß eine Nachsichtgewährung bei verschuldeter Säumnis nur in Betracht kommt, wenn die für die Teilnehmer eintretende Härte ohne besondere Untersuchungen erkennbar zutage tritt.

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine …

    Im Rahmen des Gesamttauschwertes muß - wenn die Ortslage zum Verfahren zugezogen worden ist - grundsätzlich auch der Hofraum berücksichtigt werden(Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - [RdL 1959 S. 221]).

    Ob ein Grundstück als Hoffläche anzusehen ist und ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Veränderung vorliegen, ist Tat- und Rechtsfrage (BVerwGE 8, 65; Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG. I C 160.57 -).

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