Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1955 - I C 162.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53
Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1955 - I C 162.53
Daß die Behörde diesen Gesichtspunkt erst im Berufungsverfahren vorgebracht hat, ist nach der Rechtsprechung des Senats unbedenklich (vgl.Beschluß vom 24. September 1953 - BVerwG I C 51.53 -, BVerwGE 1, 12).
- BVerwG, 03.11.1960 - II B 45.60
Rechtsgrundsätzliche und klärungsbedürftige Fragen bezüglich des …
Soweit die Beschwerde rügt, das Gericht, erster Instanz habe trotz der Verzichtserklärung vom 27. April 1956 nicht ohne weitere mündliche Verhandlung, nicht in anderer Besetzung und nicht unter Verwertung des erst nach der mündlichen Verhandlung beigezogenen Beweismaterials entscheiden dürfen, übersieht sie, daß grundsätzlich nur Verfahrensfehler der letzten Vorinstanz gerügt werden können (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 162.53 - und vom 15. November 1954 - BVerwG I C 22.54 -). - BVerwG, 28.02.1957 - VI B 200.56
Rechtsmittel
Wenn die Klägerin als mangelhaft rügt, daß das Berufungsgericht das Verfahren der Verwaltungsbehörde nicht geprüft habe, so übersieht sie, daß Mängel des Verfahrens im Sinne des § 54 BVerwGG nur Mängel des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, nicht des Verwaltungsverfahrens sind (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 7. Oktober 1954 - BVerwG V B 154.54, BVerwG V C 232.54 - [Leitsatz];vom 25. Februar 1954 - BVerwG I C 53.53 -;vom 8. Dezember 1955 - BVerwG I C 73.55 -;vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 162.53 -;vom 16. Mai 1956 - BVerwG I C 98.55 -;vom 15. Februar 1955 - BVerwG IV C 140.54 -;vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 60.55 -;vom 24. Februar 1955 - BVerwG V C 90.54 -).
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