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| BVerwG, 27.02.1958 - I C 162.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Stuttgart, 15.04.1957 - 2 S 159/56
- BVerwG, 27.02.1958 - I C 162.57
Papierfundstellen
- JR 1956, 313
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.11.1955 - I C 79.54
Auszug aus BVerwG, 27.02.1958 - I C 162.57
Wenn das Berufungsgericht die Frage, ob sich erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen ergeben, als eine in vollem Umfang von den Verwaltungsgerichten nachzuprüfende Rechtsfrage behandelt hat, aus der Erwägung, daß der Behörde bei der Anwendung dieser Begriffe kein Ermessens Spielraum bleibt, so deckt sich dies mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteil vom 29. November 1955 - BVerwG I C 79.54 - [DVBl. 1956 S. 164 = NJW 1956 S. 482 = JR 1956 S. 313 = DÖV 1956 S. 730 = GewArch. 1956 S. 182]).
- BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73
Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …
Selbst wenn nämlich mit Rücksicht auf den gemischt genutzten Bereich nördlich des Betriebsgrundstücks und auf das Kasernengelände östlich des Betriebsgrundstücks bei der Schutzwürdigkeit der VdK-Siedlung und der reinen Wohnbebauung im Süden gewisse Abzüge zu machen sein sollten, würden doch die vom Berufungsgericht festgestellten Belästigungen immer noch das Maß des Zumutbaren überschreiten und daher im Sinne des § 5 Nr. 1 BImSchG erheblich sein (vgl. insoweit zum Zusammenhang zwischen Erheblichkeit und Zumutbarkeit das Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 162.57 - in Buchholz 451.20 § 16 GewO Nr. 2 S. 3 [4]). - BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65
Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen …
Die Vollständigkeit der Vorlagen in diesem Verfahrensabschnitt braucht daher nicht unbedingt dieselbe wie bei der Erteilung der Genehmigung zu sein (BVerwG, Urteil vom 29. November 1955 - BVerwG I C 79.54 - [JR 1956, 313]).1956, 182 = JR 1956, 313 = NJW 1956, 482], vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 162.57 - und vom 27. März 1958 - BVerwG I C 89.54 -).
- BVerwG, 12.01.1959 - I C 244.58
Feststellung einer Geruchsbelästigung - Revisionseinlegung bei nicht zugelassener …
Die letztgenannte Entscheidung wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 162.57 -, auf dessen Begründung Bezug genommen wird, aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da dieses die Frage, ob für den Kläger aus der Durchführung des vom Beigeladenen geplanten Vorhabens erhebliche Belästigungen durch üble Gerüche zu befürchten seien, nicht hinreichend geklärt habe. - BVerwG, 21.07.1959 - I CB 32.56
Rechtsmittel
Der beschließende Senat hat es daher in seinen Urteilenvom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 162.57 - und vom 27. März 1958 (BVerwGE 6, 294) nicht für erforderlich gehalten, auf die Verfassungsmäßigkeit des § 16 GewO besonders hinzuweisen.
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