Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.1955 - I C 163.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 07.05.1956 - II CB 6.56 (Vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. September 1955 - BVerwG I C 163.53 -, auch Beschluß vom 27. September 1955 - BVerwG I B 143.55 -).
- BVerwG, 12.11.1956 - II B 173.56
Rechtsmittel
Abgesehen davon, daß bereits ein nicht rechtzeitiger Entschluß zur Einlegung des Rechtsmittels der Partei als Verschulden zuzurechnen ist (BVerwG, Beschluß vom 13. September 1955 - BVerwG I C 163.53 -), durfte der Kläger sich nicht darauf verlassen, daß die am Sonntag, dem 5. August 1956, in den späten Abendstunden als gewöhnlicher Brief in Aachen zur Post gegebene Beschwerdeschrift unter allen Umständen am Montag, dem 6. August 1956 bei dem Oberverwaltungsgericht Münster eingehen werde.
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