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| BVerwG, 16.05.1957 - I C 174.54 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 74
- DVBl 1957, 620
- DB 1957, 655
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05
Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …
Soweit sich Aufgabenüberschneidungen hinsichtlich konkreter Aufgabenzuweisungen im Einzelnen ergeben können, z.B. im Rahmen der Förderung des Genossenschaftswesens, der Erstattung von Gutachten, der Erteilung von Auskünften, der Betriebs-, Steuer- und (soweit zulässig) der Rechtsberatung, der Errichtung von Inkassostellen, der Berufsbildung (im Einzelnen Detterbeck, GewArch 2005, 271 ), betrifft dies nur einen beschränkten Teil der Gesamtaufgaben der Handwerkskammern und trägt in diesem Umfang dem Gedanken Rechnung, dass die gesamte Handwerksorganisation auch dem einzelnen Handwerker durch Rat und Tat zur Seite stehen soll (Urteil vom 16. Mai 1957 - BVerwG 1 C 174.54 - BVerwGE 5, 74 ), kann aber nicht die grundsätzlichen Unterschiede in der Aufgabenzuweisung verwischen. - BGH, 12.07.1990 - I ZR 62/89
Kreishandwerkerschaft I
Die Inkassotätigkeit von Kreishandwerkerschaften gegenüber den Mitgliedern der in ihnen zusammengeschlossenen innungen fällt unter diesen Ausnahmetatbestand (ebenso BVerwGE 5, 74 ff [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54]; OLG Hamm WRP 1982, 536 ff;… OLG Köln, Urt. v. 23.7.1986 - 6 U 106/86 - Schorn, Die Rechtsberatung, 2. Aufl. 1967, S. 143 f;… Eyermann/Fröhler/Honig, Handwerksordnung, 3. Aufl. 1973, § 78 Rdn. 7; Kübler/Aberle/Schubert, Die Deutsche Handwerksordnung, Loseblattkommentar, § 87 Anm. 4;… Siegert/Musielak, Das Recht des Handwerks, 2. Aufl. 1984, § 87 Rdn. 5; Aberle, GewArch 1970, 1 f; Creutzig, GewArch 1970, 124 f; Heck, GewArch 1982, 48 f;… a.A. Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, Rechtsberatungsgesetz, 8. Aufl. 1987, § 3 Rdn. 260 ff; Meyer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, RBerG § 3 Anm. 2 a;… Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 1986, § 3 Rdn. 5).Das Berufungsgericht hat insoweit im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 5, 74, 77 f) [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54] zunächst zu Recht auf das der Handwerksordnung ganz allgemein zugrundeliegende Verstandnis vom Wesen berufsständischer Organisationen abgehoben, nicht nur die Gesamtinteressen des Handwerks wahrzunehmen, sondern ihren Mitgliedern auch einzeln in allen mit dem Beruf zusammenhängenden Fragen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Er spricht eher dafür, daß zur Betreuung auch das Tätigwerden für andere gehört (so BVerwGE 5, 74, 76) [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54].
Gründe, die den Gesetzgeber hätten veranlassen konnen, die berufsständischen Vereinigungen des Privatrechts weitergehend vom Erlaubniszwang freizustellen als die Handwerksorganisationen, die zusätzlich zu ihren Verbandsaufgaben mit bestimmten Hoheitsbefugnissen ausgestattet und deshalb als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt sind, sind nicht ersichtlich (vgl. auch BVerwGE 5, 74, 76) [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54].
- BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber …
Ferner habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einer Entscheidung vom 16. Mai 1957 (BVerwG 5, 74) die Wahrnehmung von Einzelinteressen durch die zuständigen Handwerksorganisationen für zulässig erachtet.
- BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88
Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis - …
Die Beschwerde zitiert aus dem Urteil BVerwGE 5, 74 (77) [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54] einen Satz, der von "der rechtspolitischen Zielsetzung des Gesetzes" spricht, "dem Anwaltsstand im Interesse der Rechtspflege einen gewissen Wettbewerbsschutz gegen die Betätigung von Behörden, sonstigen Dienststellen und öffentlichen Körperschaften auf seinem Arbeitsfeld zu gewähren". - BFH, 14.05.1969 - VII R 11/66
Berufsständische Grundlage - Berufsvertretung - Buchführungsstellen - …
Rechtlich unschädlich ist es auch, daß die Tätigkeit der Vereinigung unmittelbar den einzelnen Angehörigen der Heilberufe, ihren wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Interessen zugute kommt; sie erfüllt sehr stark zugleich auch berufsständische Aufgaben; es handelt sich auch um eine gemeinschaftliche Angelegenheit der Heilberufe (vgl. dazu auch die Ausführungen des BVerwG im Urteil I C 174.54 vom 16. Mai 1957, BVerwGE 5, 74 [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54] [78] für die Inkassostellen der Körperschaften des öffentlichen Rechts darstellenden Kreishandwerkerschaften). - OLG Köln, 23.07.1986 - 6 U 106/86
Rechtsbetreuung; Rechtsbetreuung durch eine Kreishandwerkerschaft; …
(§ 3 Nr. 1 RBerG ; vgl. BVerwGE 5, 74) nicht ohne weiteres zu übertragen. - BVerwG, 28.10.1968 - I ER 202.68
Rechtsmittel
In dem von den Klägern angeführten Urteil des Senatsvom 16. Mai 1957 - BVerwG I C 174.54 - (BVerwGE 5, 74 [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54] = DVBl. 1957, 620 = MDR 1957, 508) ging es darum, ob für die Einrichtung von Inkassostellen bei den Kreishandwerkschaften eine Genehmigung nach Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsmißbrauchgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1478) erforderlich ist.
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