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| BVerwG, 14.07.1959 - I C 174.58 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BVerwGE 9, 83
- MDR 1959, 1031
- DVBl 1959, 774
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
a) Mangels eigener Bestimmungen im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen oder in anderen einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen ergibt sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts grundsätzlich aus den für die Aufenthaltnahme geltenden Rechtsnormen des jeweiligen Vertragsstaates (vgl. dazu BVerwGE 9, 83 [85]). - BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88
Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an …
Mangels eigener Bestimmungen im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen oder in anderen einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen ergibt sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts grundsätzlich aus den für die Aufenthaltnahme geltenden Rechtsnormen des jeweiligen Vertragsstaates (vgl. dazu BVerwGE 9, 83 [BVerwG 14.07.1959 - I C 174/58]). - VG Gießen, 09.05.2000 - 9 E 30643/94
Unzulässige Abschiebung von Kosovo-Albanern in die Bundesrepublik Jugoslawien
Die Abschiebung würde dann oft bereits durchgeführt sein, bevor der Antragsteller eine gerichtliche Nachprüfung der Frage überhaupt beantragen kann, ob er in ein sicheres Gebiet abgeschoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1956 - I C 23.56 -, BVerwGE 3, 355, 359 zu § 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet und Urteil vom 14.07.1959 - I C 174.58 -, BVerwGE 9, 83, 85 zu Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention).
- BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90
Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen …
Mangels eigener Bestimmungen im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen oder in anderen einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen ergibt sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts grundsätzlich aus den für die Aufenthaltnahme geltenden Rechtsnormen des jeweiligen Vertragsstaates (vgl. dazu BVerwGE 9, 83 [BVerwG 14.07.1959 - I C 174/58] ). - BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60
Rechtsmittel
Es kann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, gegen ihn auf Grund des § 5 der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I S. 1053) ein Aufenthaltsverbot erlassen werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - BVerwGE 9, 83 -) Wie sich aus dieser Regelung ergibt, ist in einem solchen Fall nicht die Versagung der Anerkennung, sondern ein Ausweisungsverfahren vorgesehen. - BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67
Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mußte das Aufenthaltsverbot nach der Ausländerpolizeiverordnung gegebenenfalls die gemäß Art. 33 Abs. 1 GK gebotene Einschränkung enthalten (BVerwGE 9, 83 [85]). - BVerwG, 06.12.1966 - I B 67.66
Erlass eines Aufenthaltsverbots nach strafrechtlicher Verurteilung - …
Verwiesen sei auf das Urteil des Senats vom 14. Juli 1959 (BVerwGE 9, 83) über die rechtlichen Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß eines Aufenthaltsverbots und die Entscheidung vom 27. Januar 1959 - BVerwG I C 192.58 -, in der der Senat ausgeführt hat, daß die Behörde bei der Handhabung des ihr eingeräumten Ermessens ihre Entscheidungen nach sachlichen Gesichtspunkten unter gerechter und billiger Ablegung des öffentlichen Interesses und der Einzelinteressen zu treffen hat. - BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66
Versehen des Aufenthaltverbots eines Ausländers mit einer Einschränkung
Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz). - BVerwG, 13.07.1961 - I B 95.60
Rechtsmittel
Die Ansicht der Beklagten, daß das angefochtene Urteil in Widerspruch zur Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 (BVerwGE 9, 83) stehe, trifft nicht zu.
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