Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1964 - I C 19.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Anliegerbeitrag - Voraussetzungen der Beitragspflicht eines Grundstücks mit Blick auf einen Anliegerbeitrag - Rückwirkende Heranziehung zu einem Anliegerbeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBauG §§ 127, 133, 134, 135, 180, 189
Papierfundstellen
- BVerwGE 18, 96
- ZMR 1964, 381
- DVBl 1964, 744
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63
Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1964 - I C 19.63
Das Gesetz unterscheidet, ob für eine solche Anlage eine Feitrazsspflicht schon entstanden, aber noch nicht geltend gemacht worden ist (§ 180 Abs. 1 BBauG, vgl. hierzu Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [DÖV 1964 S. 341 = DVBl. 1964 S. 443 = BBauBl.Dieses Ergebnis wird, wie der Senat im Urteil BVerwG I C 88.63 a.a.O. dargelegt hat, durch die besonderen materiellen Übergangsvorschriften des § 180 Abs. 1 und 2 BBauG bestätigt.
Diese Rechtsfolge kommt aber nur dann zum Zuge, wenn auf Grund des alten Rechts eine Beitragspflicht entstehen konnte (vgl. hierzu Urteil BVerwG I C 88.63 a.a.O.).
Der Senat hat im Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - a.a.O. dargelegt, daß dieser Sachverhalt bei der Anwendung des § 133 Abs. 4 außer Betracht bleiben muß.
- BVerwG, 27.09.1961 - I C 21.61
Anwendung des bisherigen Rechts auf vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1964 - I C 19.63
Es liegt im Wesen einer gesetzlichen Regelung, daß sie grundsätzlich nur in der Zukunft auftretende Lebensvorgänge ordnet (BVerwGE 13, 80 [83]). - BVerwG, 12.07.1960 - I C 42.58
Auszug aus BVerwG, 25.02.1964 - I C 19.63
Ein abweichender Wille des Gesetzgebers muß daher deutlich zum Ausdruck kommen (Urteil vom 12. Juli 1960, NJW 1960 S. 2261).
- BVerwG, 02.12.1966 - IV C 127.65
Bestimmung der anzuwendenden Ortssatzung hinsichtlich der Festsetzung eines …
§ 180 Abs. 1 BBauG ist ausnahmslos am 30. Oktober 1960 in Kraft getreten (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG I C 88.63 und BVerwG I C 19.63).Auf Erschließungsbeiträge für Straßen, die vom 30. Oktober 1960 bis zum 29. Juni 1961 hergestellt worden sind, können weder die §§ 127 bis 132 des Bundesbaugesetzes noch die hierauf beruhenden Ortssatzungen angewendet werden; für sie gilt insoweit vielmehr altes Landes- und Ortsrecht (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG I C 88.63 und BVerwG I C 19.63).
Dort aber wird lediglich der Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke, der Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und das Recht der Vorausleistung geregelt (BVerwG I C 19.63 in BVerwGE 18, 96).
- BVerwG, 11.09.1967 - IV C 69.65
Beitragspflicht für Erschließungskosten bei einer alten Straße
§ 133 Abs. 4 BBauG läßt die Beitragspflicht in diesem Falle nicht etwa neu entstehen, regelt vielmehr nur den Zeitpunkt der Entstehung einer nach altem Recht begründeten Beitragspflicht (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 19.63 - [BVerwGE 18, 96]). - BVerwG, 14.01.1966 - IV C 85.65
Rechtmäßigkeit von Heranziehungsbescheiden zu Straßenherstellungskosten - …
Die Grundfragen der Übergangsregelung, wie sie das Bundesbaugesetz in §§ 133 Abs. 4, 180 für die Leistung eines Erschließungsbeitrages getroffen hat, sind inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden (vgl. BVerwG I C 88.63 in BVerwGE 18, 80; BVerwG I C 100.63, Urteil vom 25. Februar 1964; BVerwG I C 19.63 in BVerwGE 18, 96; BVerwG I C 124.63 in BVerwGE 18, 102 [BVerwG 25.02.1964 - I C 124/63] und BVerwG IV C 50.65 in NJW 1966, 72).
- BVerwG, 03.02.1965 - IV B 56.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Das Bundesverwaltungsgericht hat aber weiter dahin erkannt, daß diese Vorschrift nicht auf Erschließungsanlagen zur Anwendung kommt, die vor dem 30. Oktober 1960 hergestellt worden sind (BVerwGE 18, 96). - BVerwG, 20.11.1964 - VI C 110.63
Rechtsmittel
Ein abweichender Wille des Gesetzgebers muß daher deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwGE 18, 96 [100, 101]). - BVerwG, 09.09.1966 - IV B 26.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgebliches Recht für die …
Für die in der Zwischenzeit (30. Oktober 1960 bis 29. Juni 1961) hergestellten Straßen wird dieses alte Recht durch § 133 BBauG abgewandelt, der zu dieser Zeit bereits in Kraft war (BVerwGE 18, 96 [97]). - BVerwG, 25.02.1966 - IV C 82.65
Heranziehung zu Straßenherstellungskosten
Das trifft jedoch nicht zu, wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwG I C 88.63, BVerwG I C 124.63 und BVerwG I C 19.63 in BVerwGE 18 S. 80, 102 und 96 und BVerwG IV C 50.65 in NJW 1966, 72). - OVG Bremen, 17.02.1965 - I A 133/64
Erforderlichkeit einer rechtlichen Grundlage für die Erhebung eines …
Beide Vorschriften besagen zusammengenommen folgendes: Ist eine Beitragspflicht für eine am 30. Oktober 1960 bereits hergestellte Erschliessungsanlage noch nicht entstanden, so entsteht sie kraft Gesetzes mit dem 30. Oktober 1960, wenn der Anlieger nach den bisher geltenden Bestimmungen beitragspflichtig werden konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.2.1964 - I C 88/63 -, DWW 1964, 207; - I C 19/63 -, DWW 1964, 290; OVG Münster, Urteil vom 15.7.1964, KStZ 1964, 245). - BVerwG, 09.09.1966 - IV B 37.66
Rechtsmittel
Das angefochtene Urteil hat über die grundsätzlichen Fragen entschieden, ob die endgültige Herstellung einer Straße nach § 133 Bundesbaugesetz im Sinne der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts erst mit der letzten Rechnungslegung erfolgt und ob für die Erschließungsbeitragspflicht hinsichtlich der Beleuchtungsanlagen von Straßen, die erst nach dem 29. Juni 1961 hergestellt worden sind, noch auf altes Ortsrecht zurückgegriffen werden kann (vgl. hierzu BVerwGE 18, 96).
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