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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 19.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2448
BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 19.77 (https://dejure.org/1978,2448)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1978 - 1 C 19.77 (https://dejure.org/1978,2448)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 1 C 19.77 (https://dejure.org/1978,2448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Waffenbesitzverbot als Dauerverwaltungsakt - Besorgnis missbräuchlicher Waffenverwendung - Rückgriff auf die polizeiliche Vernehmung der Ehefrau - Aussageverweigerung vor Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 19.77
    Zwar ist dem Kläger darin zuzustimmen, daß die tatsächlichen Voraussetzungen des Waffenbesitzverbotes als eines sogenannten Dauerverwaltungsaktes (vgl. BVerwGE 22, 16 [23]; 28, 202 [205]) noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erfüllt sein müssen, wie auch - was ergänzend zu bemerken ist - eine etwaige einschlägige Rechtsänderung bis zur mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat hätte berücksichtigt werden müssen; indes ergeben sich aus diesem Umstand keine Schlußfolgerungen, die das angefochtene Erkenntnis in Frage stellen.
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 19.77
    Zwar ist dem Kläger darin zuzustimmen, daß die tatsächlichen Voraussetzungen des Waffenbesitzverbotes als eines sogenannten Dauerverwaltungsaktes (vgl. BVerwGE 22, 16 [23]; 28, 202 [205]) noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erfüllt sein müssen, wie auch - was ergänzend zu bemerken ist - eine etwaige einschlägige Rechtsänderung bis zur mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat hätte berücksichtigt werden müssen; indes ergeben sich aus diesem Umstand keine Schlußfolgerungen, die das angefochtene Erkenntnis in Frage stellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden …

    Typische Dauerverwaltungsakte sind etwa Verkehrszeichen (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221), die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs (NdsOVG, Beschluss vom 19.01.1993 - 9 L 297/89 -, juris) oder ein Waffenbesitzverbot (BVerwG, Urteil vom 06.12.1978 - I C 19.77 -, juris).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80

    Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 40 Abs. 1 WaffG in einem weiten Sinne zu verstehen und umfaßt in seinen Voraussetzungen die durch Tatsachen gerechtfertigte allgemeine Besorgnis, der Waffenbesitzer werde mit seinen Waffen so umgehen, daß andere Personen dadurch zu Schaden kommen können (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14, und - BVerwG 1 C 19.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 20).
  • VG München, 12.12.2012 - M 7 K 12.2149
    Das Nachschieben von Ermessenserwägungen ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Waffenbesitzverbotes als Dauerverwaltungsakt die letzte mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist (BVerwG vom 6.12.1978 Az. I C 19.77 RdNr. 15;… OVG Hamburg vom 13.4.2011 a.a.O. RdNr. 11 -alle in juris-; BayVGH vom 8.12.1993 Az. 21 B 92.799 BayVBl 1994, 404).
  • VG München, 01.07.2016 - M 7 K 15.5924

    Verbot erlaubnisfreier Waffen nach strafgerichtlicher Verurteilung

    Nach diesen Grundsätzen ist der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abzulehnen, da die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1978 - 1 C 19.77 - juris Rn. 13) ergibt, dass der Bescheid des Antragsgegners vom 4. Dezember 2015 rechtmäßig ist und den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
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