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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1956 - I C 193.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,380
BVerwG, 21.06.1956 - I C 193.54 (https://dejure.org/1956,380)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1956 - I C 193.54 (https://dejure.org/1956,380)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1956 - I C 193.54 (https://dejure.org/1956,380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 332
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob auch die konkret geplante Anlage dem Wohl der Allgemeinheit dient und deshalb einen Eigentumsentzug rechtfertigt (vgl. dazu BVerwGE 3, 332 [BVerwG 21.06.1956 - I C 193/54] und BVerfGE 45, 297 ; BVerfG, NVwZ 1987, 967).
  • BGH, 14.01.1982 - III ZR 134/80

    Klage auf Erhöhung der Entschädigung bei Enteignung von zum Straßenbau benötigter …

    War jedoch der Enteignungstatbestand vor dieser Zeit abgeschlossen, so ist für eine Entschädigung kein Raum, selbst wenn die vorher bereits vollendete Rechtsbeeinträchtigung später noch nachteilige Wirkungen äußert (vgl. BVerfGE 2, 237, 248;… BGH a.a.O. S. 183; 71, 1, 6 f.; Kreft in Anm. zu Nr. 43 Art. 14 (Bb) GrundG; BVerwGE 3, 334, 337) [BVerwG 21.06.1956 - I C 193/54].
  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 153/74

    Voraussetzungen einer Teilenteignung

    Mit den Festsetzungen im Bebauungsplan ist für die einzelnen vom Plan erfaßten Grundstücke nur die zulässige Benutzungsart bestimmt; damit steht aber noch nicht fest, daß das Wohl der Allgemeinheit es gebietet, ein bestimmtes Grundstück diesem Zweck zwangsweise durch Enteignung gerade im jetzigen Zeitpunkt zuzuführen (Senatsurteile in NJW 1967, 103, 104 = LM BBauG § 87 Nr. 2; NJW 1967, 2305, 2306 = LM BBauG § 87 Nr. 5/6 und NJW 1976, 1266 = BauR 1976, 274; vgl. auch BVerwGE 3, 332, 334).
  • BGH, 03.03.1988 - III ZR 162/85

    Enteignung durch Herabstufung von Bauerwartungsland zur öffentlichen Grünfläche

    War jedoch der Enteignungstatbestand vor dieser Zeit abgeschlossen, so ist für eine Entschädigung kein Raum, selbst wenn die vorher bereits vollendete Rechtsbeeinträchtigung später noch nachteilige Wirkungen äußert (vgl. BVerfGE 2, 237, 248;… BGH a.a.O. S. 183; Kreft in LM Anm. zu Nr. 43 Art. 14 (Bb) GrundG; BVerwGE 3, 334, 337) [BVerwG 21.06.1956 - I C 193/54].
  • BVerwG, 29.11.1956 - I C 40.56

    Rechtsmittel

    Auch bei Abwägung des Für und Wider der widerstreitenden Belange - diese Abwägung stellt eine Ermessensentscheidung der Behörde dar, vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 1956 (BVerwG I C 193.54, DVBl. 1956 S. 831) - hat die Beklagte zu 2) nicht fehlerhaft gehandelt.
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

    Es müssen für die Frage, ob es sich bei der Anwendung des hier maßgeblichen Begriffs um Rechtsfragen oder um Ermessensfragen handelt, verschiedene Fragenbereiche auseinandergehalten werden, wie das der Senat auf dem Gebiete des Gewerberechts und des Baurechts bereits ausgesprochen hat (vgl.Entscheidungen vom 7. Oktober 1954 - BVerwG I C 16.53 - [NJW 1955 S. 195, DÖV 1955 S. 186, MDR 1955 S. 124], vom 29. November 1955 - BVerwG I C 79.54 - [NJW 1956 S. 482, DVBl. 1956 S. 164] undvom 21. Juni 1956 - BVerwG I C 193.54 - [BVerwGE 3, 332]).
  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 147/73

    Verhältnismäßigkeit einer Enteignung

    Hierzu reicht es nicht aus, daß die beabsichtigte Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, daß sie öffentlichen Interessen "dient".Viel mehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob das öffentliche Wohl gerade jetzt die Enteignung dieses Grundstücks fordert (vgl. BVerwGE 3, 332, 334;… Heitzer/Oestreicher, BBauG 5. Aufl. § 87 Anm. 2 a).
  • BVerwG, 29.10.1965 - IV B 10.65

    Begriff der Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die sogenannte "Junktimklausel" nämlich auf vorkonstitutionelle Gesetze, zu denen die BayBO gehört, nicht anwendbar (BVerwG I C 101.53, BVerwG I C 193.54, BVerwG I B 48.56 und BVerwG IV B 12.65).
  • BVerwG, 17.07.1959 - IV C 332.57

    Rechtsmittel

    Die Ausübung des Ermessens bedeutet aber ein Abwägen des "Für" und "Wider" der sich gegenüber stehenden Interessen, wobei insbesondere auch die Interessenlage des Geschädigten an der Beibehaltung seines Rechtsstandes zu berücksichtigen bleibt (BVerwG I C 193.54; DVBl. 1956 S. 831).
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 178.54

    Genehmigung für einen Linienverkehr - Durchführung im Interesse des öffentlichen …

    Es müssen für die Frage, ob es sich bei der Anwendung des hier maßgeblichen Begriffs um Rechtsfragen oder um Ermessensfragen handelt, verschiedene Fragenbereiche auseinandergehalten werden, wie das der Senat auf dem Gebiete des Gewerberechts und des Baurechts bereits ausgesprochen hat (vgl.Entscheidungen vom 7. Oktober 1954 - BVerwG I C 16.53 - [NJW 1955 S. 195, DÖV 1955 S. 186, MDR 1955 S. 124], vom 29. November 1955 - BVerwG I C 79.54 - [NJW 1956 S. 482, DVBl. 1956 S. 164] undvom 21. Juni 1956 - BVerwG I C 193.54 - [BVerwGE 3, 332]).
  • BVerwG, 12.05.1961 - I C 129.60

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlendem Hinweis des Gerichts auf eine …

  • BVerwG, 08.04.1965 - IV B 12.65

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Enteignung eines Grundstücksinhabers für …

  • BVerwG, 17.03.1962 - I B 43.62

    Rechtmäßigkeit eines Bauverbots in Landschaftsschutzverordnungen - Zulässigkeit …

  • BVerwG, 17.03.1962 - I B 42.62

    Rechtmäßigkeit eines Bauverbots in Landschaftsschutzverordnungen

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