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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1956 - I C 195.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,6292
BVerwG, 17.01.1956 - I C 195.55 (https://dejure.org/1956,6292)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1956 - I C 195.55 (https://dejure.org/1956,6292)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1956 - I C 195.55 (https://dejure.org/1956,6292)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Pfändungsverfügung als Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Einspruchs

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1956 - I C 195.55
    Doch rechtfertigt das die Zulassung der Revision nicht, da die Auffassung des angefochtenen Urteils sich bereits im Beschwerdeverfahren als richtig erweist und in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. den Beschluß vom 21. Januar 1954 - BVerwGE 1, 67 [BVerwG 21.01.1954 - I B 49/53] -) eine Zulassung der Revision nicht erforderlich ist.
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 24.72

    Aufhebung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses - Zuständigkeit …

    In Betracht käme die erste Alternative dieser Zuständigkeitsregelung (Beschluß vom 17. Januar 1956 - BVerwG I C 195.55 - und Urteile vom 20. Februar 1959 - BVerwG VII C 50.57 -, vom 21. Oktober 1960 - BVerwG VII C 249.59 - [KomStZ 1961, 54], vom 18. November 1960 - BVerwG VII C 184.57 - [NJW 1961, 332 = DVBl. 1961, 134]).
  • BVerwG, 28.02.1956 - V C 158.55

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß das Verwaltungsgericht nach der gesetzlichen Regelung, hier nach § 63 des bayerischen Gesetzes Nr. 39 über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. September 1946 (GVBl. S. 231) - VGG -, bei der Beweisaufnahme nicht an Parteianträge gebunden ist, sondern in seinem Ermessen nur insoweit beschränkt ist, als es den für die rechtliche Entscheidung notwendigen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären hat (vgl. neuerdings Beschluß des I. Senatsvom 17. Januar 1956 - BVerwG I C 195.55 -).
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