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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,422
BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56 (https://dejure.org/1958,422)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1958 - I C 195.56 (https://dejure.org/1958,422)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1958 - I C 195.56 (https://dejure.org/1958,422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 590
  • WM 1959, 90
  • BB 1959, 13
  • DÖV 1959, 61
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [409 f.]) ebenfalls ausgesprochen, daß die Gerichte die Einhaltung der Grenzen, die sich aus der Auslegung eines Grundrechts für den Gesetzgeber ergeben, zu überwachen haben.
  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56
    Der Senat hat in seinen Urteil vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167 [172]) darauf hinwiesen, daß Art. 19 Abs. 2 GG auch den Gesetzgeber bindet; er hat daraus die Folgerung gezogen, daß die Gerichte in jedem Fall die Frage prüfen müssen, ob eine gesetzliche Regelung nach Art und Umfang den Wesensgehalt des Grundrechts des Art. 12 GG antastet.
  • BVerwG, 24.05.1956 - I C 99.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56
    Dem Gehalt dieses Grundrechts widerspricht die Einbeziehung juristischer Personen wesensmäßig nicht (Urteile des erkennenden Senats vom 24. Mai 1956 [BVerwGE 3, 304 [306]] und 21. Januar 1958 - BVerwGE 6, 145 [147]).
  • BVerwG, 21.01.1958 - I C 83.55
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56
    Dem Gehalt dieses Grundrechts widerspricht die Einbeziehung juristischer Personen wesensmäßig nicht (Urteile des erkennenden Senats vom 24. Mai 1956 [BVerwGE 3, 304 [306]] und 21. Januar 1958 - BVerwGE 6, 145 [147]).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - (NJW 1959 S. 590) war als potentielles Kriterium für eine solche Selbständigkeit von Mitwirkungsakten das Bestehen einer gesetzlichen Regelung genannt worden, nach der der Mitwirkungsbehörde die ausschließliche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte zustehe.
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues …

    Das wird lediglich dadurch verdeckt, daß die Verurteilung die höhere Verwaltungsbehörde nicht zur (förmlichen) Zustimmungserteilung verpflichtet, sondern aus dem weiteren Verfahren überhaupt ausschaltet, d.h. ihre Zustimmung für den konkreten Fall entbehrlich macht (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - [DVBl. 1971, 588] sowie zur - mit Rücksicht auf die jeweilige Gesetzeslage differenzierenden - Rechtsprechung anderer Senate des Gerichts die Urteile vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590] zu § 49 KWG…, vom 28. Mai 1963 [a.a.O.] zu § 9 FStrG und vom 29. Mai 1964 - BVerwG VII C 6.63 - in BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335] zu § 7 IZHVO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1974 - 2 A 82/74
    Dies wird insbesondere für die Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde nach § 9 Abs. 2 des Fernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116) sowie für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde und der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 36 des Bundesbaugesetzes (BVerwGE 22, 342; OVG Rheinland-Pfalz DVBl. 1964, 538 und 540) nicht mehr in Zweifel gezogen (zu weiteren Anwendungsfällen dieses Grundsatzes vgl. BVerwG NJW 1959, 590 und DÖV 1964, 776 [778]).

    Die gegenüber dem Adressaten bekanntgegebene Entscheidung der federführenden Behörde stellt sich dann als eine Art Gesamtakt dar, der aus mehreren, auf verschiedenen Stufen ergangenen Verwaltungsakten besteht (vgl. Menger, VerwArch Bd. 56 S. 188 sowie BVerwG NJW 1959, 590).

  • BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits in dem Urteil vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - (NJW 1959 S. 590 = DÖV 1959 S. 61) ausgeführt, daß die Entscheidungen mitwirkender Behörden selbständige Bedeutung hätten, wenn diesen die ausschließliche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte gesetzlich übertragen worden sei.

    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - (NJW 1959 S. 590 = DÖV 1959 S. 61) war als potentielles Kriterium für eine solche Selbständigkeit von Mitwirkungsakten das Bestehen einer gesetzlichen Regelung genannt worden, nach der der Mitwirkungsbehörde die ausschließliche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte zustehe.

  • BVerwG, 28.12.1971 - I CB 16.66

    Kein Grundrecht der Berufsfreiheit für Sparkassen; Subsidiarität beim Betrieb von …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - (DÖV 1959, 61 = NJW 1959, 590) ab.
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63

    Bedeutung der Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im …

    In manchen Fällen bedarf es aber auch des Einvernehmens zweier verschiedener Verwaltungen, (vgl. BVerwGE 11, 195 [BVerwG 04.11.1960 - VI C 163/58]), oder es ist die Zustimmung einer zweiten Behörde erforderlich, die bestimmte Aufgaben wahrzunehmen hat und der die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte übertragen ist (vgl. das Urteil des I. Senats vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 - [NJW 1959, 590 = DÖV 1959, 61]).
  • LG Leipzig, 23.05.2001 - 11 O 3461/00

    Genehmigung bei Sozialversicherungsgrundstück

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies analog für die Zustimmung der Bankaufsichtsbehörde nach § 49 Abs. 1 Satz 2 UWG festgestellt (BVerwG NJW 59, 590).
  • BVerwG, 23.01.1961 - II C 129.59

    Rechtsmittel

    Der Widerspruch des Personalgutachterausschusses nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 Nr. 3 des Zweiten Bundesgrenzschutzgesetzes hat rechtlich selbständige Bedeutung, er äußert Rechtswirkungen gegenüber dem Betroffenen auch ohne Bekanntgabe an diesen und unterscheidet sich dadurch von behördlichen Entscheidungen, die lediglich im internen Verwaltungsbereich am Zustandekommen der von einer anderen Behörde nach außen zu treffenden Maßnahme derart mitwirken, daß sie rechtlich unselbständig bleiben, wie es das Bundesverwaltungsgericht für das Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Frage der Zulassung eines Rechtsanwalts nach der Rechtsanwaltsordnung für die Britische Zone vom 10. März 1959 (VOBl. BZ S. 80) und für die Zustimmung der Bankenaufsichtsbehörde zur Genehmigung der Umwandlung einer Sparkassennebenzweigstelle in eine Hauptzweigstelle durch die Kommunalaufsichtsbehörde entschieden hat (BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; Urteil vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 -, DÖV 1959, 61 und NJW 1959, 590).
  • VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19

    Änderung bzw. Erweiterung einer Funktionsbeschreibung (Denomination) der Stelle …

    Ein solches selbstständiges Zwischenverfahren kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn eine Behörde vor dem Erlass eines Verwaltungsaktes an die Zustimmung einer anderen Behörde gebunden ist oder deren Mitwirkungsrecht derart selbstständige Bedeutung hat, dass ihr die ausschließliche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und die alleinige Geltendmachung besonderer Gesichtspunkte übertragen ist (BVerwG, Urteil vom 10.07.1958 - 1 C 195.56 -, NJW 1959, 590).
  • VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437

    Bescheinigung der rechtmäßigen Niederlassung als Bergführer in Deutschland als …

    Damit stellt sich die Vornahme der "vorbereitenden Schritte" als selbständiges Zwischenverfahren in einem gestuften Verfahren dar (…vgl. dazu v. Alemann/Scheffczyk in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand 1.4.2020, § 35 Rn. 185;… Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 170; BVerwG, U.v. 10.7. 1958 - I C 195.56 - NJW 1959, 590).
  • BSG, 29.03.1977 - 9 RV 174/75
  • VG Meiningen, 07.08.2024 - 8 K 1389/23

    Antrag auf Erteilung einer Vorabzustimmung im Rahmen des Thüringer …

  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 66.62

    Rechtsmittel

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