Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Berechtigung der Befürchtung einer ordnungswidrigen Gewerbeausübung - Anforderungen an das Vorliegen einer mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragten Person i. S. des § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) - Vorenthaltung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1967, 382
- DÖV 1967, 496
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 22, 16 = JZ 1966, 138 mit Anm. Bachof) hatte das Berufungsgericht über die Klage nach der Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zu entscheiden. - BVerwG, 09.12.1965 - I C 57.64
Gewerbeuntersagung wegen Beschäftigung des Ehegatten im Betrieb - Untersagung der …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66
Die Befürchtung ordnungswidriger Gewerbeausübung kann berechtigt sein, wenn die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person nicht willens oder in der Lage ist, den ungünstigen Einfluß einer anderen Person auf die Geschäftsführung zu unterbinden (Urteil vom 9. Dezember 1965 - BVerwG I C 57.64 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.03.1966 - I C 25.65
Versagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66
Die Behauptung von Orlob (GewArch. 1966, 196), der Senat habe im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG I C 25.65 - "eindeutig" festgestellt, in Gewerbeuntersagungssachen sei für die gerichtliche Entscheidung in allen Fällen der Zeitpunkt der letzten Entscheidung der Verwaltungsbehörde maßgebend, trifft nicht zu.
- BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Wie der Senat in dem Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 2.66 - (DVBl. 1967, 382 = DÖV 1967, 496) ausgeführt hat, darf von einem Gewerbetreibenden, der sich dagegen wehrt, daß ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt wird, erwartet werden, daß er sich während des Widerspruchs Verfahrens und Verwaltungsprozesses ordnungsgemäß verhält. - VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 5 S 2112/09
Lichtimmissionen einer Flutlichtanlage gegenüber Gärtnereibetrieb
Es kommt folglich weder auf die Zweckbestimmung noch auf die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung an (BVerwG, Urteil vom 06.11.1968, a.a.O., S. 27).Es ist anerkannt, dass auch größere Freiflächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit (stehendes oder fließendes Gewässer) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (Sportplätze, Erholungsflächen) einer Bebauung entzogen sind, im Einzelfall unbeachtlich sein können, also den Bebauungszusammenhang nicht unterbrechen (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - I C 2.66 -, BVerwGE 31, 22;… auch Urt. v. 14.12.1973 - IV C 48.72 - BVerwGE 44, 250).
- BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 12.79
Untersagung der Fortführung eines Handwerksbetriebes - Voraussetzungen für die …
Zur Rechtsnatur der Gewerbeuntersagung hat aber das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich hierbei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, der sich nicht in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern von dem Betroffenen für die Dauer seiner Wirksamkeit die Unterlassung der Gewerbeausübung verlangt (Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 2.66 - [Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 23], BVerwGE 28, 202 [205];… Urteil vom 13. März 1973 a.a.O.).Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß aus Gründen der Prozeßökonomie bei Anfechtung eines solchen Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung jedenfalls auf Verlangen des Klägers auch geprüft werden muß, ob der Verwaltungsakt auch unter Berücksichtigung einer etwa eingetretenen neuen Sachlage, so wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht darstellt, aufrechterhalten werden kann (vgl. u.a. BVerwGE 22, 16 [19]; Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 2.66 - [a.a.O.]; BVerwGE 28, 202 [205];… Urteil vom 13. März 1973 - a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).
- VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
Im ersteren Fall ist zu prüfen, ob sich der Gewerbetreibende selbst durch den Einfluss eines unzuverlässigen Dritten als unzuverlässig erweist; im zweiten Fall sind diese Überlegungen grundsätzlich bei dem Vertretungsberechtigten der juristischen Person anzustellen (…Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69;… Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 95, Dickersbach, WiVerw 1982, 65, 74; BVerwG vom 9.2.1967, DVBl 1967, 382; OVG Bremen vom 9.10.2012, GewArch 2013 95; VGH BW vom 8.11.2004, GewArch 2005, 298). - VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
Im ersteren Fall ist zu prüfen, ob sich der Gewerbetreibende selbst durch den Einfluss eines unzuverlässigen Dritten als unzuverlässig erweist; im zweiten Fall sind diese Überlegungen grundsätzlich bei dem Vertretungsberechtigten der juristischen Person anzustellen (…Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69;… Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 95, Dickersbach, WiVerw 1982, 65, 74; BVerwG vom 9.2.1967, DVBl 1967, 382; OVG Bremen vom 9.10.2012, GewArch 2013 95; VGH BW vom 8.11.2004, GewArch 2005, 298). - BGH, 17.05.1973 - KVR 1/72
Wirksamkeit einer Erhöhung der gebundenen Endverbraucherpreise wegen unmittelbar …
In dieselbe Richtung geht die neuere, allerdings noch weitgehend an den Besonderheiten der entschiedenen Einzelfälle orientierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Überprüfung von noch nicht vollzogenen Verbotsverfügungen mit Dauerwirkung, worum es sich auch bei der hier in Rede stehenden Verfügung des Bundeskartellamts handelt (BVerwG NJW 1961, 1834; BVerwGE 28, 202, 204 f; BVerwG DVBl 1967, 382; JR 1970, 473; vgl. auch BVerwGE 5, 351, 352; BSG NJW 1958, 1700). - BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 101.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …
Die vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffen jedoch nicht die Ausweisung nach § 10 Abs. 1 AuslG, sondern die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO bzw. dem Gesetz über die Ausübung der Reisevermittlung vom 26. Januar 1937, RGBl. I S. 31 (BVerwGE 22, 16; 28, 202 [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67]; Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 2.66 - DÖV 1967, 496; vgl. jedoch neuerdings BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]) und die Entziehung einer Gaststättenerlaubnis (Beschluß vom 11. Februar 1970 - BVerwG 1 B 13.70 - JR 1970, 473). - BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
1966, 271] und vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 2.66 - [DVBl. 1967, 382 = DÖV 1967, 496]). - BVerwG, 29.04.1981 - 1 B 54.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die vom Kläger genannten Urteile des Senats vom 27. Juni 1961 - BVerwG 1 C 34.60 - (NJW 1961, 1834 = DVBl. 1961, 731) und vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 2.66 - (DÖV 1967, 496) betreffen die Anfechtung von Gewerbeuntersagungsverfügungen und sind folglich hier nicht einschlägig. - BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
Rechtsmittel
Allerdings sind nach der neueren Rechtsprechung insbesondere des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts bei Anfechtungsklagen gegen befehlende Verwaltungsakte (z.B. Gewerbeuntersagungsverfügung) spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 22, 16; 28, 202 [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67]; 28, 292 [BVerwG 12.12.1967 - I C 112/64]und Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 2.66 - [DVBl. 1967, 382 = DÖV 1967, 496]); sie können zu einer Aufhebung des Verwaltungsaktes führen - freilich nur mit Wirkung ex nunc (genauer: vom Zeitpunkt der Änderung an). - BVerwG, 07.09.1967 - I B 90.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.07.1967 - I B 73.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.08.1971 - II B 8.70
Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Vorliegen einer klärungsbedürftigen Frage
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