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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.1972 - I C 20.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2005
BVerwG, 11.09.1972 - I C 20.71 (https://dejure.org/1972,2005)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1972 - I C 20.71 (https://dejure.org/1972,2005)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1972 - I C 20.71 (https://dejure.org/1972,2005)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1972 - I C 20.71
    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß die Meistbegünstigungsklausel des Art. 1 Abs. 2 des deutschpersischen Niederlassungsabkommens vom 17. Februar 1929 (RGBl. 1930 II S. 1002/BGBl. 1955 II S. 829) den Angehörigen der vertragschließenden Staaten dann nicht zur Seite steht, wenn sie die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufstätigkeit, der Berufsausbildung oder der Einwanderung begehren (BVerwGE 38, 90).
  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer - …

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats ferner anerkannt, daß die Ausländerbehörde in der Regel ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG 1 C 20.71 -, vom 6. Februar 1973 - BVerwG 1 B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Einhaltung gesetzlich …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist grundsätzlich bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden das ihnen nach § 2 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 2 AuslG zustehende Ermessen fehlerfrei ausüben, wenn sie Ausländern, die aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereist sind, nach abgeschlossener Ausbildung und einer u.U. zweckdienlichen praktischen Erprobungstätigkeit den weiteren Aufenthalt aus dem Gedanken der Entwicklungshilfe verweigern (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG I C 20.71 - und vom 6. Februar 1973 - BVerwG I B 88.72 -).
  • BVerwG, 06.02.1973 - I B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden das ihnen nach § 2 Abs. 1 AuslG zustehende Ermessen fehlerfrei ausüben, wenn sie einem aus Entwicklungsländern zu Studienzwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossenen Studium und einer u.U. zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit den weiteren Aufenthalt in Interesse einer sinnvollen Entwicklungshilfe verweigern (Beschluß vom 11. September 1972 - BVerwG I C 20.71 -).
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