Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bebenhausen, 28.09.1955 - Prozeßliste Nr. 46/55
- VGH Bebenhausen, 28.09.1955 - Tagbuch Nr. 98/55
- BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55
Papierfundstellen
- NJW 1959, 595 (Ls.)
- BB 1959, 12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377) ausgesprochen hat, darf die Freiheit der Berufswahl durch Aufstellung objektiver - dem Einfluß des Bewerbers entzogener - Zulassungsvoraussetzungen, z.B. eines vorhandenen Bedürfnisses, nur insoweit eingeschränkt werden, als es der Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erfordert.Auch die Ausweitung der beruflichen Betätigung berührt die Berufswahl; Regelungen, die die Errichtung von Zweigniederlassungen oder Zweigstellen entsprechend dem vorhandenen Bedürfnis beschränken, lassen sich daher nicht - wie Maßnahmen zur Gestaltung lediglich der Berufsausübung - auf Zweckmäßigkeitserwägungen (vgl. BVerfGE 7, 405 f. [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]) stützen; sie sind vielmehr nur zulässig, soweit überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern drohende Gefahren nicht mit weniger einschneidenden Mitteln bekämpft werden können.
- BVerwG, 24.05.1956 - I C 99.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55
In diesem Sinne hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BVerwGE 3, 304 [306]; 6, 145 [147]). - BVerwG, 21.01.1958 - I C 83.55
Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55
In diesem Sinne hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BVerwGE 3, 304 [306]; 6, 145 [147]). - BVerwG, 24.10.1957 - I C 197.55
Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55
Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß Art. 12 GG grundsätzlich auch die Erweiterung der gewerblichen Betätigung auf einen von dem Unternehmer bisher nicht erfaßten örtlichen Bereich gewährleistet, weil kein sachlicher Grund für eine andere Handhabung erkennbar ist (BVerwGE 5, 286 [291] und 5, 171 [177]). - BVerwG, 04.07.1957 - I C 24.55
Auszug aus BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55
Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß Art. 12 GG grundsätzlich auch die Erweiterung der gewerblichen Betätigung auf einen von dem Unternehmer bisher nicht erfaßten örtlichen Bereich gewährleistet, weil kein sachlicher Grund für eine andere Handhabung erkennbar ist (BVerwGE 5, 286 [291] und 5, 171 [177]).
- BVerwG, 15.08.1972 - I B 55.72
Anforderungen an die Errichtung einer Zweigstelle einer Sparkasse - Anforderungen …
In seinem Urteil vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 205.55 - hat das Bundesverwaltungsgericht zwar ausgesprochen, daß die Zulassung von Zweigstellen nicht von einer Bedürfnisprüfung abhängig gemacht werden dürfe; diese Entscheidung verhält sich jedoch über die Zulassung von Zweigstellen nach dem Kreditwesengesetz (vgl. auch den Beschluß vom 28. Dezember 1971 - BVerwG I CB 16.66 -).
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