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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1960 - I C 208.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,685
BVerwG, 13.06.1960 - I C 208.57 (https://dejure.org/1960,685)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1960 - I C 208.57 (https://dejure.org/1960,685)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1960 - I C 208.57 (https://dejure.org/1960,685)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Recht der freien Berufe - Rechtmäßigkeit eines teilweisen Widerrufs der Bestellung zum Ergänzungsfleischbeschau-Tierarzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 86
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 23.57

    Rechtsstaatliche Bedenken bzgl. der Ermächtigung i.S.d. § 11 Verordnung über die …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1960 - I C 208.57
    Der Widerruf darf auch in solchen Fällen nicht ohne im Sinne des Gesetzes liegende Gründe verfügt werden (BVerwGE 6, 119 [127]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1960 - I C 208.57
    Es handelt sich dabei um eine vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition, der alle dem Eigentumsbegriff wesentlichen Merkmale fehlen (vgl. hierzu BVerfGE 1, 264 [275 ff.]).
  • BGH, 14.10.1963 - III ZR 69/62
    Einer Erörterung dieser, die Stellung des Tierarztes in der Fleischbeschau grundsätzlich behandelnden Fragen (hierzu kann auf BVerwG DVBl 1961, 86 verwiesen werden) bedarf es nicht, weil dem Berufungsgericht jedenfalls darin zuzustimmen ist, daß etwaige Ansprüche des Klägers aus den drei ersten Klagegründen verjährt sind.

    Er erhält damit eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition, die zwar widerruflich, in gewissem Umfange aber nach Maßgabe des Gesetzes (§§ 10, 11, 20 DVO) geschützt ist und - selbst wenn der freie Widerruf vorbehalten ist - nur nach pflichtgemäßem Ermessen entzogen oder beeinträchtigt werden darf, d.h. nur unter Berücksichtigung der im Sinne des Gesetzes liegenden Gründe (BVerwG DVBl 1961, 86).

  • BVerwG, 30.01.1968 - I C 84.64

    Bewerbung um einen Fleischbeschaubezirk - Ansprüche von Laien-Fleischbeschauern

    In diesen organisatorischen Entscheidungen ist der Staat frei, wenn und solange in dem betreffenden Bezirk ein Beschauer nicht bestellt ist (Urteil des Senats vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 208.57 - [DVBl. 1961, 86]).

    Der Staat ist dann in der Gestaltung der Bezirke frei (Urteil des Senats vom 13. Juni 1960, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.1969 - I B 45.68

    Beschränkung des Tätigkeitsbereichs des Fleischbeschautierarztes als …

    In seinem Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 208.57 - (DVBl. 1961, 86) hat das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen festgelegt, unter denen bestehende Fleischbeschaubezirke geändert werden können.

    Entgegen der Behauptung des Klägers weicht die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 208.57 - (…a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 06.04.1967 - I C 3.65

    Beschäftigung von eigenem gemeindlichen Beschauerpersonal für ein Schlachthaus …

    Der Verwaltungsrechtsweg ist gegeben (Urteil vom 13. Juni 1960 [DVBl. 1961, 86]).

    Dies hat dar erkennende Senat bereits im Urteil vom 13. Juni 1960 (DVBl. 1961, 86) ausgesprochen.

  • BVerwG, 08.09.1960 - I C 236.58

    Neuregelung der Bezirkseinteilung - Bestellung eines Tierarztes zum …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 208.57 - ausgesprochen, daß die Bestellung eines Tierarztes zum Ergänzungsfleischbeschauer ein begünstigender Verwaltungsakt ist, weil er dem Tierarzt hoheitliche Befugnisse auf dem Gebiet des Gesundheitswesens überträgt, und daß jede Änderung der Bezirksgrenzen, bei der die Beschau für den von einem Bezirk abgetrennten Teil auf einen anderen Beschauer übergeht, deshalb eine doppelte Bedeutung hat: Sie ist, soweit sie die Bezirksgrenzen neu festlegt, Entscheidung der Organisationsgewalt; sie ist aber zugleich nach allgemeinem verwaltungsrechtlichem Begriff ein Widerrufsakt, soweit die öffentliche Gewalt damit in die dem bisher zuständigen Beschauer eingeräumten Befugnisse eingreift.
  • BVerwG, 03.03.1971 - I C 55.67

    Bestellung eines Fleischbeschautierarztes - Neubildung von Fleischbeschaubezirken

    Unter solcher Voraussetzung waren Veränderungen in der Bezirkseinteilung nicht mehr ausschließlich organisatorischer Art; von der Neueinteilung ihrer Bezirke unmittelbar betroffene Fleischbeschauer konnten dagegen Klage erheben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 208.57 - [DVBl. 1961, 86]).
  • BVerwG, 22.06.1961 - I B 26.61

    Rechtsmittel

    Das Fleischbeschaugesetz vom 29. Oktober 1940 (RGBl. I S. 1463; BGBl. 1960 I S. 186) - FG -, das Bundesrecht geworden ist und dessen Auslegung daher in vollem Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegt (Urteil des Senats vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 208.57 - [DVBl. 1961 S. 86]), bestimmt über die Bestellung der Fleischbeschauer nur, daß für jeden Beschaubezirk mindestens ein Beschauer und ein Stellvertreter zu bestellen sind (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FG), daß als Beschauer grundsätzlich Tierärzte zu bestellen sind (§ 4 Abs. 3) und daß die Bestellung der Beschauer durch die Landesbehörden erfolgt (§ 4 Abs. 2 Satz 1).
  • BVerwG, 19.05.1958 - I C 10.58

    Rechtsmittel

    Zur Entscheidung über den Antrag wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 22. Oktober 1955 - BVerwG I C 162.55 -, vom 12. Dezember 1957 - BVerwG VII C 73.57 - undvom 25. April 1958 - BVerwG I C 208.57 -) der Vorsitzende des Revisionsgerichts berufen gewesen.
  • BVerwG, 19.05.1958 - I C 9.58

    Rechtsmittel

    Zur Entscheidung über den Antrag wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 22. Oktober 1955 - BVerwG I C 162.55 -, vom 12. Dezember 1957 - BVerwG VII C 73.57 - undvom 25. April 1958 - BVerwG I C 208.57 -) der Vorsitzende des Revisionsgerichts berufen gewesen.
  • BVerwG, 19.05.1958 - I C 14.58
    Zur Entscheidung über den Antrag wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 22. Oktober 1955 - BVerwG I C 162.55 -, vom 12. Dezember 1957 - BVerwG VII C 73.57 - undvom 25. April 1958 - BVerwG I C 208.57 -) der Vorsitzende des Revisionsgerichts berufen gewesen.
  • BVerwG, 19.05.1958 - I C 11.58

    Rechtsmittel

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