Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1960, 533
- BB 1959, 1187
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
Beseitigung von Werbeanlagen - Außenwerbung an Bundesfernstraßen als Annex des …
Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = VRS 17, 239), für ein Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus verkehrspolizeilichen Gründen sei ausschließlich die Straßenverkehrs-Ordnung als Bundesrecht maßgebend, könne nicht gefolgt werden.Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = GewArch.
59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend ist.
Der erkennende Senat weicht damit von dem Urteil des I. Senats vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - ab.
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
Außenwerbung in Ortschaften
Entgegen der im Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (…BB 1959, S. 1187) vertretenen Meinung sei für das Verbot der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs die Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausschließlich maßgebend. - BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65
Verletzung des § 3 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch das …
Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = VRS 17, 239), für ein Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus verkehrspolizeilichen Gründen sei ausschließlich die Straßenverkehrs-Ordnung als Bundesrecht maßgebend, könne nicht gefolgt werden.Wie der Senat im einzelnen im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 146.65 - dargelegt hat, kann die Auffassung des Berufungsgerichts nicht beanstandet werden, für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs sei - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 - GewArch.
59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend.
- OVG Saarland, 19.02.1971 - II R 68/70
Zulässigkeit der Anbringung einer Werbetafel auf dem Träger einer …
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