Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.1959 - I C 227.56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Beiträge, abfindungserhebliche; Umstellung in ein Unternehmensverfahren; Unternehmensverfahren; Wasser- und Bodenverband
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Rechtsmittel
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wasser- und Bodenverband/Beiträge, abfindungserhebliche; Unternehmensflurbereinigung/Umstellung in ein Unternehmensverfahren; Abfindung/Wasser- und Bodenverband
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1956 - IX G 86/54
- BVerwG, 12.05.1959 - I C 227.56
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I C 227.56
Dabei sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die der Senat in seinerEntscheidung vom 13. Januar 1959 - BVerwG I C 155.58 - (BVerwGE 8, 95) zu § 44 Abs. 3 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) entwickelt hat. - BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I C 227.56
Jeder Teilnehmer eines Umlegungsverfahrens hat ein Recht, für seine Einlage eine wertgleiche Abfindung zu erhalten (vgl. BVerwGE 3, 246). - BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55
Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) - …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I C 227.56
Wie der Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 3, 156 ausgeführt hat, wird in einem solchen Fall aber nicht das ganze Umlegungsverfahren zu einer Enteignung; nur soweit Landabzüge für die Kanalfahrt vorgenommen werden, würde eine Enteignung vorliegen.
- BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58
Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der …
Die in diesem Falle nach § 56 RUO zu zahlende Entschädigung ist kein Bestandteil der Abfindung im Sinne des § 48 Abs. 1 RUO; sie fällt der Teilnehmergemeinschaft als Ausführungskosten nach § 133 RUO zur Last (BVerwG I C 227.56 vom 12. Mai 1959).Das Flurbereinigungsgericht muß daher unter Zugrundelegung der in der Entscheidung des Senats zu § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG in BVerwGE 8, 95 entwickelten Rechtsprechung, die auch zu § 48 Abs. 4 RUO gilt (BVerwG I C 227.56 vom 12. Mai 1959), prüfen, ob der Geldausgleich gerechtfertigt ist.
- BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61
Mehrzuteilung/Hangflächen; Hanglage/Vergrößerung der Hangflächen in der …
Die Verbesserung der mittleren Entfernung der Gesamtabfindung kann daher einen Vorteil darstellen, der Nachteile der geographischen Lage ausgleicht (Urteil vom 12. Mai 1959 - BVerwG I C 227.56 -). - BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
Flurbereinigungsbehörde/Zuständigkeit
Die Einleitung eines solchen Verfahrens setzte voraus, daß das für das Unternehmen benötigte Land von den übrigen Teilnehmern aufgebracht wurde (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1959 - BVerwG I C 227.56 -), was hier nicht der Fall war. - BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Anfechtung der Abfindung als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens - …
- BVerwG, 31.07.1968 - IV B 144.67
Unternehmensflurbereinigung/Umstellung in ein Unternehmensverfahren
Für seine Rechtsansicht, daß schon bei Einleitung eines normalen Flurbereinigungsverfahrens eine Umstellung auf das Sonderverfahren nach den §§ 87 ff. FlurbG angeordnet werden könne, stützt er sich auf eine Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts Kassel vom 31. Januar 1967 und auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1959 - BVerwG I C 227.56 -.
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