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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.07.1959

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,370
BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58 (https://dejure.org/1961,370)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1961 - I C 231.58 (https://dejure.org/1961,370)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1961 - I C 231.58 (https://dejure.org/1961,370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine Entfernungsverschlechterung - Zusammenhang zwischen Hofraumabfindung und Feldabfindung - Gleichwertigkeit der Hofraumabfindung mit dem entsprechenden Vorbesitz - Anspruch auf eine wertgleiche ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Zurücknahme einzelner Einwendungen; Widerspruch/Widerspruchsrücknahme; Widerspruch/Widerspruchsbeschränkung; Widerspruch/Rechtswirkung; Widerspruch/Beschränkung; Persönliche Verhältnisse; Landabzug/Hofstellen; Hofstelle/Befreiung vom Landabzug; Gesamtabfindung; ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
    Im Rahmen des Gesamttauschwertes muß - wenn die Ortslage zum Verfahren zugezogen worden ist - grundsätzlich auch der Hofraum berücksichtigt werden(Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - [RdL 1959 S. 221]).

    Ob ein Grundstück als Hoffläche anzusehen ist und ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Veränderung vorliegen, ist Tat- und Rechtsfrage (BVerwGE 8, 65; Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG. I C 160.57 -).

  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
    Ob ein Grundstück als Hoffläche anzusehen ist und ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Veränderung vorliegen, ist Tat- und Rechtsfrage (BVerwGE 8, 65; Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG. I C 160.57 -).

    Hierbei muß festgestellt werden, ob die Ziele der Flurbereinigung gegenüber dem besonderen Interesse des Teilnehmers an der Erhaltung des Hofraums in solchem Maße überwiegen, daß eine belastende Veränderung ohne Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist (vgl. BVerwGE 8, 65).

  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58

    Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
    Die Vorschrift dient dem Ziel, solche Einwirkungen auf den Betrieb auszuschließen, die zu einer Beeinträchtigung der Produktionskraft des Betriebes führen können(Beschluß vom 19. August 1958 - BVerwG I B 3.58 - [RdL 1959 S. 26], Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - undvom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960 S. 78]).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
    Die Vorschrift dient dem Ziel, solche Einwirkungen auf den Betrieb auszuschließen, die zu einer Beeinträchtigung der Produktionskraft des Betriebes führen können(Beschluß vom 19. August 1958 - BVerwG I B 3.58 - [RdL 1959 S. 26], Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - undvom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960 S. 78]).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 78.58

    Wertermittlung/Oberflächengestaltung; Wertermittlung/Bodenneigung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
    Die Vorschrift dient dem Ziel, solche Einwirkungen auf den Betrieb auszuschließen, die zu einer Beeinträchtigung der Produktionskraft des Betriebes führen können(Beschluß vom 19. August 1958 - BVerwG I B 3.58 - [RdL 1959 S. 26], Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - undvom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960 S. 78]).
  • BVerwG, 24.06.1959 - I B 23.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer …

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
    Wenn auch die Klägerin keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Flurstücke hat(Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - undvom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -), so hätten die tatsächlichen Feststellungen das Flurbereinigungsgerichts und die Einwendungen der Klägerin eine Prüfung nach § 44 Abs. 4 FlurbG notwendig gemacht.
  • BVerwG, 20.08.1958 - I CB 43.58
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
    Wenn auch die Klägerin keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Flurstücke hat(Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - undvom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -), so hätten die tatsächlichen Feststellungen das Flurbereinigungsgerichts und die Einwendungen der Klägerin eine Prüfung nach § 44 Abs. 4 FlurbG notwendig gemacht.
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 1.87

    Grundstückserschließung - Flurbereinigungsverfahren - Bauland - Abfindung

    Die Flurbereinigungsbehörde ist nach dieser Regelung gehalten, einerseits das öffentliche Interesse an einer sachgerechten und zweckmäßigen, großräumigen Durchführung der Flurbereinigung und andererseits das Einzelinteresse des Beteiligten daran, daß keine Verschlechterung in der bisherigen Nutzungsart eintritt, in gerechter und billiger Weise gegeneinander abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240/242>).

    Fehlt es jedoch an dieser Voraussetzung und führt die Änderung der Nutzungsart dazu, daß Produktionskraft und/oder Struktur des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes beeinträchtigt werden, ist die Abfindungsgestaltung mit § 44 Abs. 4 FlurbG nicht vereinbar (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - ; Beschluß vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - ; Beschluß vom 11. Januar 1989 - BVerwG 5 B 123.87 - ).

  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72

    Abfindungszahlungen wegen eines Flurbereinigungsverfahrens - Änderung eines …

    Der einzelne Teilnehmer hat nach den flurbereinigungsrechtlichen Vorschriften Anspruch darauf, daß keine Verschlechterung der bisherigen Nutzungsart eintritt (Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240 [242]]).

    Nach dem in gefestigter Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß bei der Abfindung nach § 44 Abs. 4 FlurbG nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers abgestellt werden kann, folgt auch, daß nicht von betrieblichen Verhältnissen ausgegangen werden darf, wie sie sein sollten oder unter besserer Ausnutzung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein könnten (Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240 [242]]).

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist Tat- und Rechtsfrage (Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 -).

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, welche rechtlichen Wirkungen eintreten, wenn der Betroffene seine Abfindungsbeschwerde ausdrücklich auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt, bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung eingehend Stellung genommen (vgl. u.a. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240]; Beschluß vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I B 103.58 -).

    Insbesondere besteht kein Widerspruch zu dem Urteil vom 5. Juni 1961 (a.a.O.).

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   BVerwG, 20.07.1959 - I C 231.58   

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BVerwG, 20.07.1959 - I C 231.58 (https://dejure.org/1959,2911)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1959 - I C 231.58 (https://dejure.org/1959,2911)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1959 - I C 231.58 (https://dejure.org/1959,2911)
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