Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1957 - I C 24.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1956 - F. - 7/56
- BVerwG, 29.08.1957 - I C 24.57
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 13.12.1976 - 5 B 62.75
Rechtsmittel
Die vorläufige Besitzeinweisung verwehrt den Teilnehmern nicht das Recht, gegen die im Flurbereinigungsplan ausgewiesene Gesamtabfindung mit dem dafür vorgesehenen Rechtsmittel vorzugehen (Beschluß vom 29. August 1957 - BVerwG I C 24.57 -). - BVerwG, 07.06.1963 - I B 80.63
Bestehen einer angemessenen Entschädigung für eine vorläufige Anordnung mit …
Die vorläufige Besitzeinweisung nimmt daher den Klägern nicht das Recht, gegen den Flurbereinigungsplan, der ihre Gesamtabfindung regelt, mit den vorgesehenen Rechtsmitteln vorzugehen und hierbei die in der Beschwerde geltend gemachte Rüge zu erheben (Beschluß vom 29. August 1957 - BVerwG I C 24.57 -). - BVerwG, 22.03.1966 - IV B 146.65
Vorläufige Besitzeinweisung/Verfassungsmäßigkeit; …
Weiter ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß eine vorläufige Besitzeinweisung das Recht der Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren nicht berührt, gegen ihre Abfindung im Flurbereinigungsplan mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln vorzugehen (Beschlüsse vom 29. August 1957 - BVerwG I C 24.57 - vom 7. Juni 1963 - BVerwG I B 80.63 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1969 - 3 D 9/69
Vorläufige Besitzeinweisung/Voraussetzungen; Vorläufige Besitzeinweisung/Vollzug, …
Der Umstand, daß die Antragsteller mit ihrer Abfindung nicht einverstanden sind, gibt ihnen nicht die Möglichkeit, die vorläufige Besitzeinweisung anzufechten, weil sie durch diese Anordnung in ihrer Rechtsstellung als Beschwerdeführer keine Nachteile erleiden (vgl. BVerwG, Entsch. v. 29.8.1967 - I C 24.57 -).
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