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| BVerwG, 18.09.1973 - I C 30.70 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1970 - II A 1111/67
- BVerwG, 18.09.1973 - I C 30.70
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG
Das hat der Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG 1 C 11.73 - (BVerwGE 47, 253 [BVerwG 03.12.1974 - I C 30/70] = NJW 1975, 893) naher dargelegt und bedarf hier keiner erneuten Erörterung.§ 23 EGGVG weist die Nachprüfung der spezifisch justizmäßigen Verwaltungsakte und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten zu (vgl. BVerwGE 47, 253 [BVerwG 03.12.1974 - I C 30/70]; Kissel, GVG, § 23 EGGVG RdNr. 2).
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