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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1973 - I C 30.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3482
BVerwG, 18.09.1973 - I C 30.70 (https://dejure.org/1973,3482)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1973 - I C 30.70 (https://dejure.org/1973,3482)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1973 - I C 30.70 (https://dejure.org/1973,3482)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

    Das hat der Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG 1 C 11.73 - (BVerwGE 47, 253 [BVerwG 03.12.1974 - I C 30/70] = NJW 1975, 893) naher dargelegt und bedarf hier keiner erneuten Erörterung.

    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung der spezifisch justizmäßigen Verwaltungsakte und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten zu (vgl. BVerwGE 47, 253 [BVerwG 03.12.1974 - I C 30/70]; Kissel, GVG, § 23 EGGVG RdNr. 2).

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