Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.1957 - I C 37.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.01.1956 - 142 IV 55
- BVerwG, 28.03.1957 - I C 37.56
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1123 (Ls.)
- DÖV 1957, 588
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
Auszug aus BVerwG, 28.03.1957 - I C 37.56
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß es zum Inbegriff der Grundrechte gehört, daß sie nicht in Anspruch genommen werden dürfen, wenn dadurch die für den Bestand der Gemeinschaft notwendigen Rechtsgüter gefährdet werden (BVerwGE 1, 48, 92, 269, 303). - BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1957 - I C 37.56
Er hat weiter in seinemUrteil vom 1. Dezember 1955 - BVerwG I C 81.53 - (BVerwGE 3, 21) dargelegt, daß die Sicherstellung geordneter Verhältnisse im öffentlichen Verkehr und insbesondere auch auf dem Gebiete des Güterfernverkehrs zu diesen Rechtsgütern gehört, und daß eine Einschränkung des Güterfernverkehrs gerechtfertigt ist, um die Leistungsfähigkeit des beförderungspflichtigen Schienenverkehrs im Interesse der Güterversorgung verkehrsungünstig gelegener Teile des Bundesgebietes zu erhalten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. - BVerwG, 09.09.1958 - I C 81.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1957 - I C 37.56
Daß sich der Gesetzgeber im übrigen auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des gewählten Mittels bei der Einführung des numerus clausus im Rahmen des Gesetzes gehalten hat, und daß die Festsetzung von Höchstzahlen für die Zulassung nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzt, hat der Senat in seinerEntscheidung vom 1. Dezember 1955 - BVerwG I C 81.55 - ebenfalls dargelegt.
- BVerwG, 28.02.1964 - VII C 119.61
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Höchstzahlen für Genehmigungen zum …
Den lebenswichtigen Belangen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Verkehrswirtschaft könne nur durch eine staatlich gelenkte Abstimmung zwischen den Aufgaben des Schienenverkehrs und denen des Güterkraftverkehrs nach den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen Rechnung getragen werden (…ebenso die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1956 - BVerwG I C 107.55 -, Buchholz a.a.O. Nr. 2, und vom 28. März 1957 - BVerwG I C 37.56 -, Buchholz a.a.O. Nr. 3, vom 18. November 1958 - BVerwG I C 211 und 212.57 -, DÖV 1959, 908; sowie das Urteil des Senats vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 44.59 -, BVerwGE 8, 336, und die Beschlüsse vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII B 12.59 und 13.59 - und vom 12. März 1962 - BVerwG VII B 89.61 -).
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