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| BVerwG, 15.03.1957 - I C 54.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 24.03.1954 - A I 405/51
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.01.1955 - II-A 66/54
- BVerwG, 15.03.1957 - I C 54.55
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1956 - I C 37.54
Auszug aus BVerwG, 15.03.1957 - I C 54.55
Danach waren aus den Gründen, die der erkennende Senat in seinemUrteil vom 6. Dezember 1956 - BVerwG I C 37.54 - (DÖV 1957 S. 147) dargelegt hat, im vorliegenden Fall die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Wenn einzelne Bundesbehörden, wie der Kläger behauptet, bei der Anwendung des § 7 G 131 Rechtsstellungen berücksichtigen - oder besser gesagt: zuerkennen -, welche die Betroffenen bis dahin zu keiner Zeit innehatten, so läßt auch dieser Umstand eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nicht erkennen, Sollten einzelne Behörden in der oben erwähnten Weise verfahren sein, so hätten sie rechtsfehlerhaft gehandelt; aus dem Gleichheitsgrundsatz kann jedoch ein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern nicht hergeleitet werden (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - = JR 1955 S. 395 = NJW 1955 S. 1452 und Beschluß vom 8. August 1955 - BVerwG I C 54.55 -).
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