Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen während der Ladenschlusszeiten für die Veranstaltung von Modenschauen - Anspruch auf Gewährung einer Ausnahme vom Ladenschluss - Sinn und Zweck des Ladenschlussgesetzes (LSchlG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LadschlG § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 3, § 23
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1962 - IV A 371/59
- BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 21, 163
- MDR 1965, 852
- DVBl 1966, 77
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.06.1960 - I C 41.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Senats zur Frage des Ladenschlusses bei Trinkhallen (Urteile vom 26. Juli 1956 [DÖV 1956, 733 = DVBl. 1956, 789 = MDR 1957, 56] und vom 9. Juni 1960 [DÖV 1960, 834 = NJW 1960, 2209]) geht fehl. - BVerwG, 26.07.1956 - I C 47.55
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Senats zur Frage des Ladenschlusses bei Trinkhallen (Urteile vom 26. Juli 1956 [DÖV 1956, 733 = DVBl. 1956, 789 = MDR 1957, 56] und vom 9. Juni 1960 [DÖV 1960, 834 = NJW 1960, 2209]) geht fehl. - BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57
Ladenschlußgesetz II
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Diesen beschränkten Zweck hat § 3 LSchlG auch heute nicht (BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [240 f.]).
- BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60
Rechtliche Ausgestaltung der Ladenöffnungszeiten eines Frisiersalons innerhalb …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des vorliegenden Rechtsstreits wesentlich von dem, der dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1963 - BVerwG I C 47.60 - (GewArch. 1964, 45) zugrunde liegt. - BVerwG, 30.12.1963 - I B 180.63
Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Auslegung des Begriffs des …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Da an der Durchführung von Modenschauen kein dringendes öffentliches Interesse besteht (§ 23 Abs. 1 LSchlG), hat das Berufungsgericht die Versagung der Ausnahmegenehmigung mit Recht nicht beanstandet (Beschluß vom 30. Dezember 1963 - BVerwG I B 180.63 -). - BVerwG, 27.02.1962 - I C 72.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Nach dem Urteil des Senats vom 27. Februar 1962 (DÖV 1962, 385 = MDR 1962, 596) stünden gesetzliche Eingriffe in das Recht der Berufsausübung, die lediglich den Schutz vor Konkurrenz zum Ziel haben, nicht im Einklang mit Art. 12 GG.
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 6 S 844/14
Alkoholverkauf im einen Tankstellenshop angegliedertem Imbiss
Soweit vertreten wird, dass für einen Gaststättenbetrieb, der lediglich (nebensächlicher) Annex eines Verkaufsgeschäftes ist (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 25.05.1965 - 1 C 97.62 -, BVerwGE 21, 163: Erfrischungsraum in einem Warenhaus), auch die (ladenschlussrechtlichen) Regelungen für das Einzelhandelsgeschäft Anwendung finden (…Michel/Kienzle/Pauly, a.a.O., § 1 RdNr. 53; Fischer/Pfeifer, Aktuelle Fragen des Gewerberechts - Vollzug in Bayern -, GewArch 2002, 232; vgl. auch Strohs, Nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg, KommJur 2010, 20, der diese Frage allerdings im Hinblick auf die Möglichkeit der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis an ein Einzelhandelsgeschäft aufwirft;… kritisch dazu: Stober, Ladenschlussgesetz, 4. Aufl., § 1 RdNrn. 63 und 65), bedarf dies hier keiner weiteren Vertiefung. - BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67
Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer …
Da die Verkaufsstelle auch während der Ladenschlußzeiten geöffnet sein darf, sofern sie nicht für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden verwendet wird (BVerwGE 21, 163 [165]), hängt die Entscheidung des Rechtsstreits davon ab, ob die "Freie Möbelschau" geschäftlicher Verkehr mit den Kunden ist.Er brauchte hierüber in dem Urteil vom 25. Mai 1965 (BVerwGE 21, 163) nicht zu entscheiden, weil jener Fall insofern anders lag, als dort der Verkaufsstelleninhaber für Absperr- und Überwachungszwecke Ladenangestellte verwendete und die Warenmuster vorführen und erläutern ließ.
- OLG Karlsruhe, 22.05.1981 - 1 Ss 9/81
Vorweihnachtliche Teppichverkaufsausstellung; Fahrlässige Beschäftigung eines …
Voraussetzung ist jedoch, daß zwischen ihnen und dem Ladengeschäft eine betriebliche Einheit besteht (vgl. BVerwGE 21, 163, 164ff.).Die zu § 3 LSchlG ergangene Rechtsprechung (vgl. u.a.: BGH, WRP 1976, 466; 1981, 207- Tag der offenen Tür I und II; OLG Karlsruhe, WRP 1980, 222; OLG Frankfurt, GRUB 1980, 64) ist für die Auslegung des Begriffs "Feilhalten von Waren zum Verkauf" nicht maßgebend, da der Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit den Kunden i.S.v. § 3 LSchlG weiter ist als der des Feilhaltens (vgl. BVerwGE 21, 163, 167; 28, 295, 297).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der …
Es handelt sich aber um keinen selbständigen Gaststättenbetrieb, vielmehr bildet er räumlich und nach seinem Zweck nur einen Annex des Ladengeschäftes, ohne den nach der Verkehrsanschauung ein größeres Warenhaus kaum noch gedacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.1965 - 1 C 97.62 -, BVerwGE 21, 153, 166). - VG Berlin, 23.08.2019 - 4 L 216.19 Anders liegt es nur, wenn der Inhaber des gemischten Betriebs nicht den Willen hat, das Gaststättengewerbe ernstlich zu betreiben, sondern ihn nur der Form halber anmeldet, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu verschaffen, seinen Warenhandel außerhalb der Ladenöffnungszeiten in unzulässiger Weise fortzusetzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 1960 - I C 41/56 -, NJW 1960, S. 2010; daran anschließend VG Leipzig…, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 L 233/18 -, juris Rn. 29; OLG München…, Urteil vom 14. Februar 2019 - 6 U 2188/18 -, juris Rn. 62 f.), bzw. wenn sich der Gaststättenbetrieb räumlich und nach seinem Zweck ein bloßer nebensächlicher Annex eines Ladengeschäfts darstellt, dem eine gänzlich untergeordnete Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1965 - I C 97.62 -, juris Rn. 13; s. auch VG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2015 - VG 4 L 178.15 -, BA S. 7 ff.; so lag der Fall auch bei VG Berlin…, Urteil vom 22. Mai 2019 - VG 4 K 357.18 -, juris Rn. 16;… in diese Richtung auch Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 1 Rn. 53 a.E.).
- BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
Geltung des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) für eine Verkaufsstelle innehabende …
Da der Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit den Kunden in § 3 LadschlG sich nicht mit dem Begriff des Feilhaltens in § 1 Abs. 1 Nr. 2 LadschlG deckt (BVerwGE 21, 163 [167]), kann entgegen den Ausführungen des Klägers § 3 LadschlG zur Auslegung des § 1 Abs. 1 LadschlG nicht herangezogen werden. - BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87
Begriff des Ladengeschäftes
Auch Flure, Treppenhäuser und sonstige Nebenräume, sofern sie mit den eigentlichen Verkaufsstellen eine betriebliche Einheit bilden, sind Bestandteil eines Ladengeschäfts- und gehören zu dessen gewerblicher Nutzfläche (vgl. BVerwGE 21, 163, 164). - VGH Bayern, 07.05.2024 - 22 CS 24.586
Schließungsanordnung für einen Mischbetrieb wegen Verstoßes gegen die …
Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn sich der andere Betrieb räumlich und nach seinem Zweck als bloßer nebensächlicher Annex eines Ladengeschäfts darstellt, dem eine gänzlich untergeordnete Bedeutung zukommt (BVerwG, U.v. 25.5.1965 - I C 97.62 - juris Rn. 13). - OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Verkaufsveranstaltung durch einen …
Diese Eigenschaft verliert es selbst dann nicht, wenn es nur zur Besichtigung des Warenangebots geöffnet wird und während dieser Zeit der übliche Verkaufsbetrieb ruht; denn für die Frage, ob es sich um eine Verkaufsstelle im Sinne des Ladenschlußgesetzes handelt, kommt es nicht darauf an, ob die Räume vorübergehend zu anderen als zu unmittelbaren Verkaufszwecken genutzt werden; entscheidend ist ausschließlich ihre Eingliederung in die Gesamtfunktion der Betriebsstätte, die auf den Einzelhandel mit u.a. Elektroartikeln ausgerichtet ist (vgl. BVerwGE 21, 163 [BVerwG 25.05.1965 - BVerwG I C 97.62] ; 28, 295; OLG Frankfurt, WRP 1979, 873). - BVerwG, 25.01.1968 - I B 3.68
Festsetzung eines Zwangsgeldes für die Nichtbefolgung einer Ordnungsverfügung - …
Dieser Gesetzesbegriff ist, soweit er für den vorliegenden Rechtsstreit bedeutsam ist, durch das Bundesverwaltungsgericht genügend geklärt (BVerwGE 21, 163; Urteil vom 12. Dezember 1967 - BVerwG I C 34.67 -).
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