Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.1957 - I CB 106.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 15.03.1956 - VI B 111.55
- BVerwG, 13.03.1957 - I CB 106.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.09.1954 - I C 91.53
Auszug aus BVerwG, 13.03.1957 - I CB 106.56
Die Feststellung des Berufungsgerichts, daß kein Abräumungsfall nach dem Berliner Enttrümmerungsgesetz, sondern ein Fall der Gefahrenabwehr nach dem preußischen Polizeiverwaltungsgesetz vorliege, beruht auf der Auslegung landesrechtlicher Vorschriften und Grundsätze (vgl. Urteil des Senatsvom 30. September 1954 - BVerwG I C 91.53 -, BVerwGE 1, 198).
- BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57
Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine …
Da der angefochtene Bescheid seine Grundlagen und damit seine Tragweite infolge der Bezugnahmen nicht hinreichend klar und widerspruchslos erkennen läßt, ermöglicht er keine sichere Nachprüfung im Revisionsverfahren und war deshalb von Amts wegen aufzuheben (…vgl. Stein-Jonas a.a.O., Anm. IV 6 zu § 313;… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. S. 247; RG JW 1932, 2872, Nr. 16; Beschl. des BVerwG vom 13. März 1957 - BVerwG I CB 106.56 - OGH BrZ NJW 1950, 696). - BVerwG, 11.04.1958 - V CB 148.56
Rechtsmittel
Wie weiter in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist, besagt der Anspruch auf rechtliches Gehör nur, daß der Partei Gelegenheit zu geben ist, zu den für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (BVerwGE 2, 343), und liegt ein Mangel nach § 54 Abs. 2 Buchst. f BVerwGG nur dann vor, wenn die Urteilsgründe entweder vollständig fehlen oder so unvollständig sind, daß nicht zu erkennen ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung gestützt hat (BVerwG I CB 106.56).
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