Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.1977 - I 2409/76
- BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides maßgebend (vgl. z.B. Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [305]; Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG I B 15.77 -). - BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides maßgebend (vgl. z.B. Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [305]; Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG I B 15.77 -).
- BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 189.77
Ermessensentscheidung bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes - Gefahr der …
Allerdings werden nicht nur die Ausländerbehörden, sondern auch die Verwaltungsgerichte, die im Streitfall voll nachzuprüfen haben, ob die Behörde eine Wiederholungsgefahr zutreffend angenommen hat (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG I CB 25.77 -), in der Regel der strafrichterlichen Prognose bei ihrer Beurteilung der Wiederholungsgefahr wesentliche Bedeutung beimessen und von ihr nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abweichen.Ob auf die Gefahr der Wiederholung von Straftaten geschlossen werden kann, beurteilt sich nämlich auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls und ist eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, die grundsätzlich, allein von den Instanzgerichten zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 9. Juni 1977 - BVerwG I CB 25.77 - und vom 22. August 1977 - BVerwG I B 60.77 -).
- BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78 Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung von der Rechtsprechung des Senats, nach der bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 191.78 -), liegt nicht vor.
- BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …
Das gilt hier auch insoweit, als das Berufungsgericht nicht wegen der straffreien Führung des Klägers nach seiner zweiten Verurteilung die Gefahr eines neuen Straffälligwerdens für ausgeräumt erachtet hat (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -).
- BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78
Rechtsmittel
Ob auf die Gefahr der Wiederholung von Straftaten geschlossen werden kann, ist eine im wesentlichen von den Instanzgerichten allein zu entscheidende Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, nicht aber eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 - und vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -). - BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die …
Es handelt sich insoweit nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 157.76 - und vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -). - BVerwG, 11.02.1981 - 1 B 858.80
Stellung einer Prognose hinsichtlich der Wiederholungsgefahr - Eine die …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist außerdem geklärt, daß es für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Ausweisung auch in den vorgenannten Zusammenhängen auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ankommt und daß demgemäß die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse bis zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist (Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - NJW 1980, 2659 = DÖV 1980, 725 - DVBl. 1980, 752; Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -). - BVerwG, 14.02.1979 - 1 B 38.79
Rechtsmittel
Entgegen der Darstellung in der Beschwerdeschrift ist vom Senat wiederholt entschieden worden, daß für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der verwaltungsbehördlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 48, 299 [305];Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 - undvom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 191.78 -). - BVerwG, 22.08.1977 - 1 B 60.77
Ausweigung wegen begründeter Besorgnis neuer einschlägiger Straftaten - Umfang …
Allerdings werden nicht nur die Ausländerbehörden, sondern auch die Verwaltungsgerichte, die im Streitfall voll nachzuprüfen haben, ob die Behörde eine Wiederholungsgefahr zutreffend angenommen hat (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG I CB 25.77 -), in der Regel der strafrichterlichen Prognose bei ihrer Beurteilung der Wiederholungsgefahr wesentliche Bedeutung beimessen und von ihr nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abweichen.
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