Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1956 - I CB 38.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1955 - 1 A 77/55
- BVerwG, 24.08.1956 - I CB 38.56
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.06.1955 - I B 46.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I CB 38.56
Dieses Wegerecht gehört nicht dem Bereich des revisiblen Bundesrechts an (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Juni 1955 - BVerwG I B 46.55 - mit weiteren Hinweisen).
- BVerwG, 15.08.1968 - IV CB 196.65
Beanstandung einer Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Baulandcharakter …
Sinn dieses Grundsatzes ist es also, "dem Mißtrauen der Allgemeinheit gegen ein geheimes gerichtliches Verfahren" zu begegnen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. August 1956 - BVerwG I CB 38.56 -) und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Objektivität der Rechtspflege zu sichern.Dieses Vertrauen ist aber nur dann gefährdet und damit das Prinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens nur dann in gesetzwidriger Weise verletzt, wenn die Beschränkung oder der Ausschluß der Öffentlichkeit mit Wissen und Willen des Gerichts oder wenigstens des Vorsitzenden erfolgt (so schon der Beschluß vom 24. August 1956, a.a.O., ebenso RGSt 43, 189; OLG Neustadt in MDR 1962, 1010;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl. 1965, § 55 RdNr. 6), nicht dagegen, wenn sie auf dem Versehen eines Bediensteten beruht.
- BVerwG, 16.03.1972 - IV B 29.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verstoß einer …
Anzumerken ist übrigens, daß der Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung nur verletzt ist, wenn mit Wissen und Wollen des Gerichtsvorsitzenden dem Publikum keine Zutrittsmöglichkeit gewährt wird (Beschluß vom 24. August 1956 - BVerwG I CB 38.56 -, Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 11]). - BVerwG, 01.07.1957 - I B 23.57
Rechtsmittel
Das Ortswegerecht gehört, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, nicht dem revisiblen Recht an(Beschluß vom 24. August 1956 - BVerwG I CB 38.56 - undBeschluß vom 13. Juni 1955 - BVerwG I B 46.55 - mit weiteren Hinweisen).
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