Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1957 - I CB 86.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 06.10.1967 - IV C 19.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine Bauwichgarage; Nachbarschützenden …
Deswegen habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 24. Oktober 1957 - BVerwG I C 47.57 - und vom 26. Oktober 1957 - BVerwG I CB 86.57 - erkannt, daß nach § 13 Abs. 4 RGaO für den Bau einer Garage kein Dispens von den nachbarschützenden Vorschriften der Bauordnungen erforderlich sei. - BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58
Rechtsmittel
Der Senat hat in den Beschlüssenvom 24. Oktober 1957 - BVerwG I C 47.57 - undvom 26. Oktober 1957 - BVerwG I CB 86.57 - darauf hingewiesen, daß der Bauwerber nach § 13 Abs. 4 RGaO hinsichtlich der baulichen Ausnutzung des Grundstücks durch den Sau einer Garage keines baurechtlichen Dispenses unter den in den landesrechtlichen Vorschriften normierten Voraussetzungen bedarf. - BVerwG, 07.02.1967 - IV B 27.65
Nachbarschützender Charakter von § 49 Bauordnung des Landes Bayern (BayBauO), § …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluß vom 26. Oktober 1957 - BVerwG I CB 86.57 - ausgesprochen, daß aus § 11 RGaO keine subjektiven Rechte für Nachbarn erwachsen.
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