Rechtsprechung
| BDH, 08.03.1955 - I D 189/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BDH, 02.12.1957 - I D 88/55
Anspruch eines aus dem Dienst entfernten Beamten auf Unterhaltsbeitrag bei einem …
Es kann jedoch zweifelhaft sein, ob seinerzeit mit dem Beschuldigten, der als Postschaffner seit dem 1. September 1943 auf Lebenszeit im Dienste des Reiches angestellt war und nach den Bescheide der Britischen Militärregierung vom 8. September 1947 in seiner Stellung beibehalten werden durfte, ein neues Widerrufsbeamtenverhältnis rechtswirksam begründet worden ist, es sich nicht vielmehr um die Fortsetzung des alten Lebenszeitbeamtenverhältnisses bei der auf Zonenebene fortgeführten Postverwaltung gehandelt hat; s.u.a. die Urteile des Senats vom 24. Februar 1955 - I D 153/53, vom 8. März 1955 - I D 189/53-, vom 5. - BDH, 27.02.1959 - I D 46/57
Rechtsmittel
Dieses wäre sodann anläßlich seiner Wiedereinstellung bei dem Postamt ... am ... mit der auf Zonenebene fortgeführten Postverwaltung fortgesetzt (vergl. die Urteile vom 24.2.1955 - I D 153/53 = BDH 2, 55 -, vom 8.3.1955 - I D 189/53 = BDH 2, 28 - und vom 5.7.1955 - I D 15/54 -) und am 9. November 1950 kraft Verordnung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übergeleitet worden.
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