Rechtsprechung
| BDH, 11.11.1955 - I D 19/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,8727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BDH, 11.10.1960 - II D 105/59
Rechtsmittel
Was zunächst die Fragebogenfälschungen angeht, so kann es nach der Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes milder beurteilt werden, wenn ein amtlos gewordener Beamter, der sich in einer Notlage befindet, in der Nachkriegszeit unrichtige Angaben insbesondere über seine politischen Verhältnisse gemacht hat, um auf diese Weise die seiner Wiederverwendung etwa entgegenstehenden Bedenken zu beseitigen (Urteile vom 30. Juli 1953 - I D 48/53 = BDH 1, 37 -, vom 11. November 1955 - I D 19/54 - und vom 6. Juni 1956 -II D 51/55 -). - BDH, 07.08.1957 - I D 106/56
Rechtsmittel
Die Erlangung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit kann auch nicht mit der Bundesdisziplinarkammer damit begründet werden, dass die Verleihung seinerzeit im Drange der Kriegsereignisse versehentlich unterblieben sei; entscheidend ist allein, dass eine Verleihung damals nicht vorgenommen worden ist (vgl. BDH 1, 1; Urteil vom 11. November 1955 - I D 19/54 -). - BDH, 22.05.1957 - III D 6/56
Rechtsmittel
Eine Bindung an den im ersten Rechtszug von ihm gestellten Antrag besteht nicht (vgl. I D 63/55 vom 25. April 1956, I D 19/54 vom 11. November 1955). - BDH, 01.06.1965 - I D 3/65
Rechtsmittel
Beamte, die in dieser Weise versagen, sind vom Bundesdisziplinarhof, wenn nicht besondere Milderungsgründe vorlagen (BDH 1, 37, Urteil des Ersten Senats v. 11. November 1955 - I D 19/54 -, Urteil des Zweiten Senats v. 6. Juni 1956 - II D 51/55 -), regelmäßig mit Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts oder der Rechte aus dem G 131 bestraft worden. - BDH, 22.06.1956 - II D 111/55
Rechtsmittel
Der Bundesdisziplinarhof hat sich wiederholt mit der Frage der Sühne für unrichtige Angaben von Beamten gegenüber den Einstellungsbehörden in der Nachkriegszeit befaßt und dabei in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, daß bei Unrichtigkeiten nicht zu schwerwiegender Art, für die Milderungsgründe in der besonderen Lage des Täters gegeben seien, von der Höchststrafe abgesehen werden könne (Urteile vom 26. November 1953 - II D 47/53 - 25. Juni 1954 - II D 17/54 - 9. August 1955 - II D 162/54 - 5. Oktober 1955 - I D 4/54 - und 11. November 1955 - I D 19/54 -).
dejure.org
Übersicht BDH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.