Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1976 - 1 D 20.75 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 77 Abs. 1 S. 2; BDO § 3 S. 2, § 14
Papierfundstellen
- BVerwGE 53, 124
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 52.78
Rechtsmittel
Maßgebend hierfür ist einmal die mit einem solchen Fehlverhalten zwangsläufig verbundene Gefährdung des Ansehens der Beamtenschaft, sodann aber auch die Vertrauensminderung, die ein derartiges Trunkenheitsdelikt eines Beamten nach sich zieht, auf dessen Zuverlässigkeit im Straßenverkehr die Verwaltung aus dienstlichen Gründen angewiesen ist (BVerwGE 33, 72, 177, 205; 43, 131 [BVerwG 03.11.1970 - I WB 35/68]; 53, 124 [BVerwG 21.01.1976 - I WB 111/75]; BVerwG Dok.Ber.Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist eine zusätzliche Pflichtenmahnung bei einem dienstlich mit der Führung von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten in der Regel erforderlich, weil dieser durch seine außerdienstliche Trunkenheitsfahrt zu erkennen gegeben hat, daß er die ihm immer wieder erteilten dienstlichen Belehrungen über die Gefahren des Alkohols am Steuer nicht beherzigt und damit seine Vertrauenswürdigkeit im dienstlichen Bereich erschüttert hat, überdies aber auch durch den mit einer solchen Straftat regelmäßig verbundenen Entzug der Fahrerlaubnis seine dienstliche Verwendbarkeit einschränkt und damit dienstliche Schwierigkeiten verursacht hat (vgl. BVerwGE 33, 117; 43, 131, 263; 53, 124 [BVerwG 21.01.1976 - I WB 111/75]; BVerwG ZBR 1968, 157; 1969, 30).
- BVerwG, 29.08.1978 - 1 D 89.77
Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund einer fahrlässigen …
Zwar haben der frühere 3. Disziplinarsenat und ihm folgend der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß es einer Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO nicht bedarf, wenn der beschuldigte Beamte bei Beginn des Trinkens nicht hat damit rechnen müssen, in alkoholisiertem Zustand seinen Kraftwagen zu benutzen (Urteil vom 21. März 1968 - BVerwG 3 D 44.67 - [ZBR 1969, 32], Urteil vom 25. August 1970 - BVerwG 3 D 9.70-, Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG 3 D 21.70-, Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 1 D 20.75 - [BVerwGE 53, 124]). - BVerwG, 31.07.1979 - 1 D 83.78
Rechtsmittel
Das gilt aber nur für Ersttäter(Urteil vom 25. November 1969 - BVerwG 3 D 25.69 - [BVerwG Dok.Ber. B 1970, 3687];Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG 3 D 21.70 - BVerwGE 53, 124; vgl. hierzu auch aus neuester ZeitUrteil vom 29. August 1978 - BVerwG 1 D 89.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 306] undUrteil vom 28. September 1978 - BVerwG 1 D 93.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 333]).
- BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 9.89
Umsetzung in der Verwendungsreihe (VwdgR) 65 - Verletzung der Fürsorgepflicht in …
Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. BVerwGE 33, 150) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. BVerwGE 46, 20; 46, 235 [BVerwG 21.02.1974 - II WD 32/73]; 53, 128 [BVerwG 29.01.1976 - I D 20/75]; 73, 182) [BVerwG 13.05.1981 - 1 D 21/80]. - BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82
Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis außerhalb der …
Maßgebend hierfür ist einmal die mit einem solchen Fehlverhalten zwangsläufig verbundene Gefährdung des Ansehens der Beamtenschaft, sodann aber auch die Vertrauensminderung, die ein derartiges Trunkenheitsdelikt eines Beamten nach sich zieht, auf dessen Zuverlässigkeit im Straßenverkehr die Verwaltung aus dienstlichen Gründen angewiesen ist (BVerwGE 33, 72, 205; 43, 131 [BVerwG 03.11.1970 - I WB 35/68]; 53, 124) [BVerwG 21.01.1976 - I WB 111/75]. - BVerwG, 20.06.1978 - 1 D 94.77
Einordnung einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr als außerdienstliches …
B 1969, 3437, 3503, 3557; Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 1 D 20.75 - [BVerwGE 53, 124]; Urteil vom 22. September 1976 - BVerwG 1 D 25.76 -). - BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 118.90
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Abstellen auf den Bedarf …
Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. BVerwGE 33, 150 f.) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarf abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. BVerwGE 46, 20, 22 f. [BVerwG 26.09.1972 - I WB 183/71]; 46, 235 [BVerwG 21.02.1974 - II WD 32/73]; 53, 128 [BVerwG 29.01.1976 - I D 20/75]; 73, 182, 184 f. [BVerwG 19.05.1981 - 1 WB 123/79]). - BVerwG, 14.01.1982 - 1 D 32.81
Führen eines Kraftfahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand - Ausnahme der Verhängung …
Maßgebend hierfür ist einmal die mit einem solchen Fehlverhalten zwangsläufig verbundene Gefährdung des Ansehens der Beamtenschaft, sodann aber auch die Vertrauensminderung, die ein derartiges Trunkenheitsdelikt des Beamten zur Folge hat, auf dessen Zuverlässigkeit im Straßenverkehr die öffentliche Verwaltung bei der Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten angewiesen ist (BVerwGE 33, 72 [74], 117 [118]; 43, 131 [133]; 53, 124 [125]; Urteil vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 D 105.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 165 mit weiteren Nachweisen]). - BVerwG, 28.09.1978 - 1 D 93.77
Bestrafung eines Beamten wegen Trunkenheit am Steuer und die …
Diese Annahme ist aber dann nicht gerechtfertigt, wenn der Beamte sich nach seinem Persönlichkeitsbild und den besonderen Umständen, die zu dem Fahrtentschluß trotz vorausgegangener Alkoholaufnahme geführt haben, nicht leichtfertig über dienstliche Belehrungen und die Wahrung dienstlicher Belange hinweggesetzt hat, vielmehr erwartet werden kann, daß er seinen Pflichten künftig genügen wird, ohne daß er hierzu über die gerichtliche Bestrafung hinaus noch einer Disziplinarmaßnahme bedarf (vgl. BVerwGE 53, 124; 43, 100 [BVerwG 10.06.1970 - II D 26/69][104 f.]; Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG 2 D 21.70 -). - BVerwG, 22.05.1980 - 1 D 41.79
Rechtsmittel
Maßgebend hierfür ist einmal die mit einem solchen Fehlverhalten zwangsläufig verbundene Gefährdung des Ansehens der Beamtenschaft, sodann aber auch die Vertrauensminderung, die ein derartiges Trunkenheitsdelikt eines Beamten nach sich zieht, auf dessen Zuverlässigkeit im Straßenverkehr die Verwaltung aus dienstlichen Gründen angewiesen ist (BVerwGE 33, 72, 117, 205; 43, 131 [BVerwG 03.11.1970 - I WB 35/68]; 53, 124 [BVerwG 21.01.1976 - I WB 111/75]; BVerwG Dok.Ber.
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