Rechtsprechung
| BDH, 16.06.1953 - I D 30/53 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BDH, 29.12.1960 - I DB 25/60
Rechtsmittel
Die in dem Senatsurteil vom 16. Juni 1953 - I D 30/53 - (BDH 1, 143) erörterte Frage, ob ein wegen vorsätzlicher Tat strafgerichtlich zu einem Jahr. - BDH, 06.02.1962 - I D 27/61
Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf das Strafmaß bei gleichzeitiger …
Die Frage nach dem Umfang der Berufung ist allein danach zu entscheiden, wie weit die Berufung substantiiert begründet worden ist (vgl. Behnke BDO § 69 Anm. 15 Seite 504; Urteil des Ersten Senats vom 16. Juni 1953 - I D 30/53 - = BDH 1, 143; ferner Urteil des Dritten Senats vom 27. Mai 1960 - III D 39/59- ). - BDH, 03.01.1962 - I D 80/61
Rechtsmittel
Eine Berufung reicht grundsätzlich immer nur so weit, wie sie substantiiert begründet ist (Behnke BDO § 69 Anm. 15 Abs. 2 Seite 504; Urteile des Senats vom 16. Juni 1953 - I D 30/53 - und vom 7. Oktober 1960 - I D 4/60 - Urteil des III. Senats vom 27. Mai 1960 - III D 39/59 -). - BDH, 13.11.1957 - II D 30/55
Einleitung eines neuen Dienstverfahrens wegen neuer Vorwürfe nach Erlass eines …
Wenn man dieses Verbot als ein Prozeßhindernis, eine sogenannte negative Verfahrensvoraussetzung ansieht (…so Löwe-Rosenberg, StPO, 20. Aufl., Einl. § 11 A, D 3 a und Vorbemerkung 21 d zum 2. Buche S. 411 mit den dort aufgeführten abweichenden Meinungen; KMR-Kommentar zur StPO, 3, Aufl., Einl. 11 c, e, 14 B 1 a; Schwarz, StPO, 16.Aufl., § 264 Anm. 2) und weiter davon ausgeht, daß auch bei einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung das Berufungsgericht das Vorhandensein oder das Fehlen eines Prozeßhindernisses von Amts wegen zu beachten hat (…Löwe-Rosenberg, aaO, § 327 Anm. 3;… KMR-Kommentar aaO, § 327 Anm. 2 d; Urteile vom 10. November 1953 - I D 30/53 -, vom 5. Mai 1956 - I D 150/54 -, Beschluß vom 22. Oktober 1957 - II D 99/56 -), könnte der Senat das schuldhafte Fernbleiben des Beschuldigten vom 18. bis 22. Juni 1953 disziplinarisch verfolgen. - BDH, 29.11.1954 - I D 168/53
Ausprägung der Pflicht eines Beamten zum Behüten des Materials seiner Verwaltung …
damit dem Deutschen Beamtengesetz in der Bundesfassung (BGBl. 1950 S. 281 ff) unterstand, dessen § 53 wieder vorschrieb, daß ein Beamter, "der wegen vorsätzlich begangener Tat zu Gefängnis von einem Jahr oder längerer Dauer verurteilt wird, mit der Rechtskraft des Strafurteils aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet." Denn, wie der Senat unter anderem durch Urteil vom 16. Juni 1953 - I D 30/53 - entschieden hat, hat die Übernahme in das Bundesbeamtenverhältnis insoweit keine Rückwirkungen.
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