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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1968 - I D 37.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,842
BVerwG, 06.02.1968 - I D 37.67 (https://dejure.org/1968,842)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1968 - I D 37.67 (https://dejure.org/1968,842)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1968 - I D 37.67 (https://dejure.org/1968,842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 113
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 156.84

    Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Beamter - Verkehrsunfallflucht - …

    Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - = ZBR 1980, 382 = BVerwG Dok. Ber. B 1980, 65 mit weiteren Nachweisen), regelmäßig Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat.
  • BVerwG, 24.11.1976 - 1 D 22.76

    Gehaltskürzung als angemessene Disziplinarmaßnahme gegen einen zweimal wegen …

    Es entspricht ebenfalls der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine - wenn auch außerdienstlich begangene - Trunkenheitsfahrt eines Beamten regelmäßig die Verhängung einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen Disziplinarmaßnahme erfordert (vgl. BVerwGE 33, 113 [116]).

    Zwar geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, daß ein sonst tadelfreier Beamter, der dienstlich nicht mit der Führung von Kraftfahrzeugen betraut ist und erstmals durch eine außerdienstliche Trunkenheitsfahrt in Erscheinung tritt, neben einer strafgerichtlichen Verurteilung in der Regel keiner zusätzlichen Pflichtenmahnung bedarf, weil die Bestrafung in der Mehrzahl derartiger Fälle diesen Zweck schon erfüllt (BVerwGE 33, 113 [117]).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 61.84

    Unfallflucht außerhalb des Dienstes eines Beamten der Deutschen Bundespost - …

    Denn Verkehrsunfallflucht ist, worauf der Senat wiederholt hingewiesen hat (BVerwGE 33, 113; Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - <ZBR 1980, 382>; vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 - und vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 83.84 -), in aller Regel Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen von Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß Verletzte ohne notwendige sofortige Hilfe bleiben oder Geschädigte ihren Schaden selbst tragen müssen, obwohl sie zum Entstehen des Schadens nichts beigetragen haben.
  • BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81

    Soldatengesetz - Verkehrsunfallflucht - Vertrauenswürdigkeit - Pflichtenmahnung

    Entzieht sich ein Soldat durch eine Verkehrsunfallflucht der Verantwortung für einen von ihm angerichteten Schaden, so läßt er eine so verwerfliche charakterliche Einstellung erkennen, daß sich daraus gewichtige Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit und an seiner dienstlichen Zuverlässigkeit ergeben können (BVerwG Urteile vom 26. Juni 1974 - 2 WD 49/73 -, vom 26. Oktober 1976 - 2 WD 33/76 -, vom 25. Oktober 1977 - 2 WD 2/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 2 WD 54/79; vgl. auch BVerwGE 33, 113, 115) [BVerwG 06.02.1968 - I D 37/67].
  • BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 162.85

    Postbeamter im Zustelldienst - Unfallflucht mit einem Dienstkraftfahrzeug - …

    Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113;Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - = ZBR 1980, 382 = BVerwG Dok.Ber.B 1980, 65 mit weiteren Nachweisen), regelmäßig Zeichen einer verantwortlungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat.
  • BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 6.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer Unfallflucht außerhalb des Dienstes - …

    Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wie derholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - [ZBR 1980, 382 - BVerwG Dok.Ber. B 1960, 65] mit weiteren Hinweisen), stets Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 D 17.96

    Anwendung des Beamtendiziplinarrechts auf "privatisierte Beamte" der Deutschen …

    Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt betont hat, Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf dieser Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den von ihm nicht verursachten Schaden bezahlen muß (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1968 - I D 37.67 - <BVerwGE 33, 113 [115] = BVerwG DokBer B 1968, 3359 = ZBR 1968, 161>; Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 -).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 1 D 144.84

    Betriebsdienstuntauglichkeit auf Grund von Alkoholkonsum - Dienstantritt eines …

    Auch wird das Vertrauen des Dienstherrn zu dem Beamten in der Regel durch eine solche Tat erschüttert, weil sich aus ihr zwangsläufig Rückschlüsse auf seine Charakterhaltung im dienstlichen Bereich ergeben, insbesondere auf sein Verantwortungsbewußtsein und damit auf seine Zuverlässigkeit (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 -).
  • BVerwG, 03.06.1970 - I D 7.70

    Rechtsmittel

    Von den in der Trunkenheitsfahrt und in der Unfallflucht liegenden Dienstpflichtverletzungen erfordert jede allein schon nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate des früheren Bundesdisziplinarhofes und des jetzigen Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme, die nicht auch von dem Dienstvorgesetzten im nichtförmlichen Verfahren ausgesprochen werden könnte (vgl. zur Trunkenheitsfahrt BDH 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwG 33, 72 und zur Unfallflucht Urteile vom 1. Dezember 1965 - I D 27.65 -, vom 6. Juli 1966 - I D 61.65 - BVerwG 33, 113, 116).
  • BVerwG, 04.06.1970 - I D 2.70

    Rechtsmittel

    Das gleiche gilt nach der Rechtsprechung der Disziplinarsenate für die von einem Beamten außerdienstlich begangene Unfallflucht (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 - I D 27.65 -, vom 6. Juli 1966 - I D 61.65 - und BVerwG 33, 113, 116).
  • BVerwG, 03.06.1970 - I D 5.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.06.1968 - I D 12.68

    Rechtsmittel

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